Anhang 8 ZuV 2007 – (zu § 10) Emissionshochrechnung ohne zusätzliche Einflüsse
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 2269 - 2270)
| | | | --- | --- | | Formel 1 | | | E(tief)H = | E(tief)t x 375 und E(tief)t = E(tief)Bz: t(tief)B | | E(tief)H | Emissionshochrechnung für volles Betriebsjahr | | E(tief)t | tagesdurchschnittliche Emissionen im Betriebszeitraum des Kalenderjahres der Inbetriebnahme | | t(tief)B | Anzahl der Kalendertage des Betriebszeitraums im Kalenderjahr der Inbetriebnahme | | E(tief)Bz | Emissionen der Anlage im Betriebszeitraum im Kalenderjahr der Inbetriebnahme | | Emissionshochrechnung für witterungsabhängigen Anlagenbetrieb (Berücksichtigung von Heizperioden) | |
In diesem Fall werden die Emissionen der Anlage im Jahr der Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der witterungsabhängigen Produktion der Anlage das volle Jahr hochgerechnet. Die Bestimmung der Gradtagszahl erfolgt nach VDI 3807 (VDI 3807, Blatt 1: Energieverbrauchskennwerte für Gebäude, Grundlagen). Dabei sind die standortspezifischen Daten des Deutschen Wetterdienstes maßgeblich. Alternativ kann auf die Daten des Deutschen Wetterdienstes für ein Testreferenzjahr zurückgegriffen werden, die von der zuständigen Behörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt wird.