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Anhang 9 ZuV 2007 – (zu § 13 Abs. 6) Berechnung der relativen Emissionsminderung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 2271 - 2272

Bei der Berechnung der spezifischen Emissionen wird neben der tatsächlich produzierten Wärme auch das Wärmeäquivalent des erzeugten Stroms als erzeugte Produktmenge in Ansatz gebracht. Neben den Produktmengen und Emissionen in der Referenzperiode und der Basisperiode ist vom Betreiber die mittlere arbeitsbezogene Stromverlustkennzahl anhand konkreter, hinreichend genauer und verifizierter Zeitreihen für die abzubildenden Energieströme nachzuweisen.

Bezugsgröße Wärme Formel 1 W(tief)Vorgänger Q(tief)Vorgänger + --------------------- E(tief)Bestand Beta(tief)a,Vorgänger Delta e(tief)r = 1 - -------------- x -------------------- E(tief)Vorgänger W(tief)Bestand Q(tief)Bestand + --------------------- Beta(tief)a,Bestand

Delta e(tief)r spezifische Emissionsminderung E(tief)Bestand Gesamtemissionen der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in der Basisperiode in t CO(tief)2 E(tief)Vorgänger Gesamtemissionen der Anlage vor der Modernisierung in der Referenzperiode in t CO(tief)2 Q(tief)Bestand von der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in der Basisperiode bereitgestellte thermische Energie in MJ Q(tief)Vorgänger von der Anlage vor der Modernisierung in …