Rechtsbegriff

Transparenzregister

Das Transparenzregister erfasst Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bestimmter Vereinigungen; es wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes elektronisch geführt (§ 18 Abs. 1 und 2 GwG). Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, etwa die GmbH, haben die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung mitzuteilen (§ 20 Abs. 1 GwG). Zugänglich sind unter anderem Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und alle Staatsangehörigkeiten (§ 19 Abs. 1 GwG). Wirtschaftlich Berechtigte haben der Vereinigung die notwendigen Angaben und jede Änderung unverzüglich mitzuteilen (§ 20 Abs. 3 GwG). Das Transparenzregister ist vom Handelsregister zu unterscheiden, vermittelt über seine Internetseite aber den Zugang zu dessen Eintragungen (§ 22 Abs. 1 GwG).

Rechtsgrundlagen