Bundesbeamtengesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Dienstherrnfähigkeit
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Beamtenverhältnis
- § 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses
- § 6 Arten des Beamtenverhältnisses
- § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
- § 8 Stellenausschreibung
- § 9 Auswahlkriterien
- § 10 Ernennung
- § 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit; Verordnungsermächtigung
- § 11a Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit
- § 12 Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung
- § 13 Nichtigkeit der Ernennung
- § 14 Rücknahme der Ernennung
- § 15 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen
- § 16 Laufbahn
- § 17 Zulassung zu den Laufbahnen
- § 18 Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen
- § 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
- § 20 Einstellung
- § 21 Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung
- § 22 Beförderungen
- § 22a Aufstieg; Verordnungsermächtigung
- § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten
- § 24 Führungsämter auf Probe
- § 25 Benachteiligungsverbote
- § 26 Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen
- § 27 Abordnung; Verordnungsermächtigungen
- § 28 Versetzung
- § 29 Zuweisung
- § 30 Beendigungsgründe
- § 31 Entlassung kraft Gesetzes
- § 32 Entlassung aus zwingenden Gründen
- § 33 Entlassung auf Verlangen
- § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
- § 35 Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe
- § 36 Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe
- § 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf
- § 38 Verfahren der Entlassung
157 §§