Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 2 Zulassungsantrag
- § 3 Entscheidung über die Zulassung
- § 4 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
- § 5 Freiwilliges Ausscheiden
- § 6 Ausbildungsziel
- § 7 Ausbildungsabschnitte
- § 8 Ausbildung in Teilzeit
- § 9 Anrechnung früherer Ausbildungszeiten
- § 10 Beurteilungen
- § 11 Urlaub und Krankheit
- § 12 Ausbildungsbefugnis
- § 13 Pflichten der Ausbildenden
- § 14 Aufsicht über ausbildende Patentassessoren
- § 15 Verlust und Entziehung der Ausbildungsbefugnis
- § 18 Inhalt der Ausbildung
- § 21 Arbeitsgemeinschaften
- § 22 Zulassungsantrag
- § 23 Verschwiegenheitspflicht und Zugang zu Akten
- § 24 Anwesenheitspflicht
- § 25 Ausbildungsplan
- § 26 Lehr- und Informationsveranstaltungen
- § 27 Ausbildende und Lehrende
- § 28 Erreichen der Ausbildungsziele
- § 29 Verlängerung der Ausbildung
- § 30 Beendigung der Ausbildung
- § 31 Nebentätigkeiten
- § 32 Studium im allgemeinen Recht
- § 33 Prüfungskommission
- § 35 Prüfungstermine und Prüfungstage
- § 37 Prüfungsgebühr
- § 38 Rücknahme der Zulassung und Rücktritt
- § 39 Bestandteile der Prüfung
- § 40 Gegenstände der Prüfung
- § 41 Hilfsmittel und Nachteilsausgleich
- § 42 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Zuhörer
- § 43 Säumnis und Verhinderung
- § 44 Ausschluss von der Prüfung
- § 45 Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß
- § 46 Bewertung der Prüfungsleistungen
80 §§