Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Formblätter
- § 3 Zusammenfassung von Posten
- § 4 Davon-Vermerke
- § 5 Zusätze
- § 6 Immaterielle Vermögensgegenstände
- § 7 Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- § 8 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
- § 9 Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
- § 10 Sonstige Ausleihungen
- § 11 Einlagen bei Kreditinstituten
- § 12 Andere Kapitalanlagen
- § 13 Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft
- § 14 Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
- § 15 Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
- § 16 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
- § 17 Sonstige Forderungen
- § 18 Sachanlagen und Vorräte
- § 19 Andere Vermögensgegenstände
- § 20 Abgegrenzte Zinsen und Mieten
- § 21 Ausgleichsbetrag
- § 22 Nachrangige Verbindlichkeiten
- § 23 Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den Bruttobeträgen der versicherungstechnischen Rückstellungen
- § 24 Beitragsüberträge
- § 25 Deckungsrückstellung
- § 26 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
- § 27 Näherungs- und Vereinfachungsverfahren
- § 28 Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
- § 29 Schwankungsrückstellung
- § 30 Der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen
- § 31 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
- § 32 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, wenn das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
- § 33 Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
- § 34 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
- § 35 Ausgleichsbetrag
- § 36 Gebuchte Bruttobeiträge
- § 37 Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
- § 38 Technischer Zinsertrag für eigene Rechnung
- § 39 Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
- § 40 Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung
78 §§