Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Im Gesetz
- § 1 Geltungsbereich
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Vergütungsverzeichnis
- § 2 Höhe der Vergütung
- Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1 Satz 3)
- § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
- § 3a Vergütungsvereinbarung
- § 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
- § 4a Erfolgshonorar
- § 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
- § 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
- § 6 Mehrere Rechtsanwälte
- § 7 Mehrere Auftraggeber
- § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
- § 9 Vorschuss
- § 10 Berechnung
- § 11 Festsetzung der Vergütung
- § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
- § 12a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
- § 12c Rechtsbehelfsbelehrung
- § 13 Wertgebühren
- § 14 Rahmengebühren
- § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren
- § 15a Anrechnung einer Gebühr
- § 16 Dieselbe Angelegenheit
- § 17 Verschiedene Angelegenheiten
- § 18 Besondere Angelegenheiten
- § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
- § 20 Verweisung, Abgabe
- § 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
- § 22 Grundsatz
- § 23 Allgemeine Wertvorschrift
- § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
- § 23b Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
- § 24 Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
- § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung
- § 26 Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
- § 27 Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
- § 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
- § 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
81 §§