Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung
Im Gesetz
- Anlage 1 (zu § 28 Absatz 2) Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen
- § 3 Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
- § 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
- § 5 Wahrung der Vertraulichkeit
- § 9 Grundsätze der Kommunikation
- § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 13 Wahl der Verfahrensart
- § 14 Offenes Verfahren; Fristen
- § 15 Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen
- § 16 Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
- § 17 Wettbewerblicher Dialog
- § 18 Innovationspartnerschaft
- § 19 Rahmenvereinbarungen
- § 20 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 21 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 22 Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 23 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
- § 24 Durchführung elektronischer Auktionen
- § 25 Elektronische Kataloge
- § 26 Markterkundung
- § 27 Aufteilung nach Losen
- § 28 Leistungsbeschreibung
- § 29 Technische Anforderungen
- § 30 Bekanntmachung technischer Anforderungen
- § 31 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
- § 32 Nachweisführung durch Gütezeichen
- § 33 Nebenangebote
- § 34 Unteraufträge
- § 35 Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
- § 36 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
- § 37 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
- § 38 Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
- § 39 Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
- § 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- § 41 Elektronische Bereitstellung von Vergabeunterlagen
- § 42 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
- § 43 Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
- § 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
68 §§