Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Im Gesetz
- § 1 Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung
- § 2 Berechtigte der Sozialen Entschädigung
- § 3 Leistungen der Sozialen Entschädigung
- § 4 Anspruch auf Leistungen für Geschädigte
- § 5 Grad der Schädigungsfolgen, Verordnungsermächtigung
- § 8 Konkurrenz von Ansprüchen
- § 9 Ausschluss der Pfändbarkeit von Ansprüchen
- § 10 Antragserfordernis
- § 11 Beginn der Leistungserbringung, Kostenregelung für die erste Inanspruchnahme Schneller Hilfen
- § 12 Übernahme der Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen
- § 13 Opfer von Gewalttaten
- § 14 Gleichstellungen
- § 15 Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
- § 16 Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen
- § 17 Versagung von Leistungen
- § 18 Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
- § 20 Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende
- § 21 Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
- § 23 Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
- § 24 Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- § 25 Voraussetzungen
- § 26 Leistungsformen
- § 27 Vorrang von Leistungen zur Teilhabe
- § 28 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger
- § 29 Leistungen und Leistungsart
- § 30 Leistungen des Fallmanagements
- § 31 Leistungen in einer Traumaambulanz
- § 32 Psychotherapeutische Frühintervention
- § 33 Psychotherapeutische Intervention in anderen Fällen
- § 34 Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang
- § 35 Weiterer Bedarf nach Betreuung in der Traumaambulanz
- § 36 Fahrkosten
- § 37 Vereinbarungen mit Traumaambulanzen
- § 38 Verordnungsermächtigung
- § 39 Kooperationsvereinbarungen für Beratungs- und Begleitangebote
- § 40 Verordnungsermächtigung
- § 41 Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
- § 42 Krankenbehandlung
- § 43 Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung
- § 44 Sachleistungsprinzip, Kostenbeteiligung
161 §§