Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- Anlage 1 (zu § 9) Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung
- Anlage 2 (zu § 29 Absatz 1) Fächer und Mindestunterrichtsstunden in der fachtheoretischen Ausbildung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
- § 3 Abschluss
- Anlage 4 (zu § 33 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes
- § 4 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- Anlage 5 (zu § 35 Absatz 2 Satz 1) Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes
- Anlage 6 (zu § 41 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
- Anlage 7 (zu § 42 Absatz 6 und § 43 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
- § 8 Ausbildende
- Anlage 8 (zu § 44 Absatz 2, § 66 Absatz 2 und § 74 Absatz 2) Prüfungszeugnis für die Laufbahnprüfung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes sowie für die Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes
- Anlage 9 (zu § 44 Absatz 3) Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
- § 10 Lehrende
- Anlage 10 (zu § 45) Niederschrift über die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
- § 11 Ausbildungsarbeitsgemeinschaften, Gestaltungspläne
- Anlage 11 (zu § 51 Absatz 1) Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindestunterrichtsstunden für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 12 Bewertung der Leistungen
- Anlage 12 (zu § 58 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 13 Durchführung der Zwischenprüfung und der Laufbahnprüfung
- Anlage 13 (zu § 58 Absatz 1 und Absatz 2) Beurteilung der Leistungen im Grundstudium für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 14 Auswahl und Geheimhaltung der Prüfungsarbeiten
- Anlage 14 (zu § 58 Absatz 1 und Absatz 3) Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 15 Bewertungsverfahren bei Prüfungsarbeiten
- Anlage 15 (zu § 60) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 16 Zulässigkeit des Antwort-Wahl-Verfahrens
- Anlage 16 (zu § 66 Absatz 1) Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 17 Ausgestaltung und Durchführung des Antwort-Wahl-Verfahrens
- Anlage 17 (zu § 71 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 18 Bewertungen von Leistungen im Antwort-Wahl-Verfahren
- Anlage 18 (zu § 71 Absatz 3 und § 73 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 19 E-Klausuren
- Anlage 19 (zu § 74 Absatz 3) Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 20 Fehlerberichtigung
- Anlage 20 (zu § 75) Niederschrift über die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
- § 21 Nachteilsausgleich
- § 22 Säumnis, Verhinderung und Rücktritt bei Prüfungsleistungen
- § 23 Ordnungsverstöße
- § 24 Prüfungsakte und Einsichtnahme
- § 25 Ausbildungsablauf
- § 26 Ausbildungsstellen
- § 27 Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes
114 §§