Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Im Gesetz
- § 1 Persönlicher Geltungsbereich
- § 2 Regelung auf Grund Gesetzes
- § 3 Wehrdienstzeit
- § 4 Zweck und Arten
- § 5 Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- § 6 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung
- § 7 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- § 8 Kosten der schulischen und beruflichen Bildung
- § 9 Eingliederungsmaßnahmen
- § 10 Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben
- § 11 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
- § 12 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen
- § 13 Eingliederungsschein und Zulassungsschein
- § 14 Stellenvorbehalt
- § 15 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 16 Übergangsgebührnisse
- § 17 Ausgleichsbezüge
- § 18 Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen
- § 19 Übergangsbeihilfe
- § 20 Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit
- § 21 Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
- § 22 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung
- § 23 Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
- § 24 Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten
- § 25 Unterhaltsbeitrag für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- § 26 Arten der Dienstzeitversorgung
- § 27 Entstehen des Anspruchs
- § 28 Berechnung des Ruhegehalts
- § 29 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- § 30 Zweijahresfrist
- § 31 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 32 Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- § 33 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 34 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- § 35 Ausbildungszeiten
- § 36 Sonstige Zeiten
- § 37 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- § 38 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
- § 39 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- § 40 Höhe des Ruhegehalts
139 §§