Verordnung zur Durchführung des Tabaksteuergesetzes
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 1a Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
- § 2 Stückgewicht
- § 3 Steuerzeichen
- § 4 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 5 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 6 Erteilung der Erlaubnis
- § 7 Sicherheitsleistung
- § 7a Überprüfung der Erlaubnis
- § 8 Änderung von Verhältnissen
- § 9 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 10 Belegheft, Buchführung
- § 11 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust
- § 12 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 13 Registrierter Empfänger
- § 14 Registrierter Versender
- § 15 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- § 16 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 17 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 18 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 19 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 20 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 22 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 23 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 24 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 25 Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
- § 26 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 27 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren im Ausfallverfahren
- § 28 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 29 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 30 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 31 Verpackungszwang, Kleinverkaufspackungen
- § 32 Bezug der Steuerzeichen
- § 33 Berechnung des Steuerwerts und der Steuer
- § 34 Verwendung der Steuerzeichen
- § 35 Entwerten und Anbringen der Steuerzeichen
- § 36 Steuererklärung
- § 37 Gewerbliche Einfuhr
- § 38 Anmeldung
67 §§