Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren
Im Gesetz
- § 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- Anlage 1 Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren
- § 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- § 3 Anforderungen an die Sachkunde
- § 4 Organisationspflichten
- § 5 Tierschutzbeauftragte
- § 6 Tierschutzausschuss
- § 7 Führen von Aufzeichnungen
- § 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
- § 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
- § 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- § 11 Erlaubnisvoraussetzungen
- § 12 Beantragen der Erlaubnis
- § 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
- § 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
- § 16 Anforderungen an die Sachkunde
- § 17 Schmerzlinderung und Betäubung
- § 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
- § 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
- § 20 Verwenden wildlebender Tiere
- § 21 Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere
- § 22 Verwenden geschützter Tierarten
- § 23 Verwenden von Primaten
- § 24 Herkunft zu verwendender Primaten
- § 25 Durchführung besonders belastender Tierversuche
- § 26 Genehmigungen in besonderen Fällen
- § 27 Zweckerreichung
- § 28 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
- § 29 Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
- § 30 Pflichten des Leiters
- § 31 Beantragen der Genehmigung
- § 32 Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen
- § 33 Genehmigungsbescheid, Befristung
- § 34 Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
- § 35 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
- § 36 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
- § 37 Sammelgenehmigung und Genehmigung von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- § 38 Prüfung der Anzeige von Änderungen von Versuchsvorhaben
- § 39 Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen
50 §§