Waffengesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
- Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
- § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
- Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
- § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
- § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
- § 5 Zuverlässigkeit
- § 6 Persönliche Eignung
- § 6a Nachbericht
- § 6b Mitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden
- § 7 Sachkunde
- § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
- § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
- § 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
- § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
- § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
- § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
- § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
- § 15a Sportordnungen
- § 15b Fachbeirat Schießsport
- § 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
- § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
- § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
- § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
- § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
- § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
- § 21a Stellvertretungserlaubnis
- § 22 Fachkunde
- § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
- § 25 Verordnungsermächtigungen
- § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung
- § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
- § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
- § 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
- § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
- § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
- § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
- § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
88 §§