Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
Im Gesetz
- § 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
- § 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
- § 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
- § 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
- § 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
- § 8a Erklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
- § 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
- § 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
- § 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
- § 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
- § 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
- § 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
- § 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung
- § 15 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
- § 16 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 17 Anforderungen an Gebote
- § 18 Sicherheit
- § 19 Höchstwert
- § 20 Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
- § 21 Dynamisches Gebotsverfahren
- § 22 Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
- § 23 Zweite Gebotskomponente
- § 24 Rechtsfolgen des Zuschlags
- § 25 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
- § 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 27 Ausschreibungsvolumen
- § 28 Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
- § 29 Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 30 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
- § 31 Anforderungen an Gebote
- § 32 Sicherheit
- § 33 Höchstwert
- § 34 Zuschlagsverfahren
- § 35 Flächenbezug des Zuschlags
116 §§