Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 4 Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
- § 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt
- § 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist
- § 8 Prospektverantwortliche
- § 9 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt
- § 10 Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt
- § 11 Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
- § 12 Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt
- § 13 Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
- § 14 Haftung bei fehlendem Prospekt
- § 15 Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
- § 16 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
- § 17 Zuständige Behörde
- § 18 Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes
- § 18a Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2631
- § 19 Verschwiegenheitspflicht
- § 20 Sofortige Vollziehung
- § 21 Anerkannte Sprache
- § 22 Elektronische Einreichung, Aufbewahrung
- § 23 Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal
- § 24 Bußgeldvorschriften
- § 24a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2631
- § 25 Maßnahmen bei Verstößen
- § 26 Datenschutz
- § 27 Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes
- § 28 Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
- § 31 (jetzt § 20)
33 §§