Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
- Anlage 1 zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG Einkommensübersicht
- Anlage 2 zu § 13 der 3.DV-BEG Besoldungsübersicht Kapitalentschädigung
- § 2 Selbständige Erwerbstätigkeit
- § 3 Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- Anlage 3 zu § 14 der 3.DV-BEG Besoldungsübersicht
- Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht
- § 4 Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- § 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
- § 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
- § 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
- § 8 Höhe des Darlehens
- § 9 Unmöglichkeit der Sicherung
- § 10 Zusätzliches Darlehen
- § 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 12 Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung
- § 13 Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 15 Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten
- § 16 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG
- § 19 Weiterleistung der Kapitalentschädigung
- § 22 Berechnung der Rente
- § 23 Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953
- § 24 Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 25 Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 26 Anzeigepflicht
- § 27 Änderung der Verhältnisse
- § 33 Berechnung der Rente
- § 34 Mindestrente
- § 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder
- § 38
- § 20 Anzeigepflicht
- § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht
- § 24a Renten für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG
- § 25a Erlöschen der Rente
- § 28 Voraussetzung für die Darlehnsgewährung
- § 29 Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 30 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 32 Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
61 §§