Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Gesetz
- § 1 Umfang der Berichterstattung
- Anlage 1 (zu § 23) Kennzahlen und Versicherungszweige
- § 2 Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen
- Anlage 2 (zu § 24) Anwendung der Formulare
- § 3 Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen
- Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2 und § 19 Absatz 2) Formulare
- § 4 Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen
- § 5 Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen in besonderen Fällen
- § 6 Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Rückversicherungsunternehmen
- § 7 Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Pensionskassen
- § 8 Fristen für die Einreichung
- § 9 Allgemeine formgebundene Erläuterungen
- § 10 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Lebensversicherungsunternehmen
- § 11 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Pensions- und Sterbekassen
- § 12 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Krankenversicherungsunternehmen
- § 13 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen
- § 14 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Rückversicherungsunternehmen
- § 15 Fristen für die Einreichung
- § 16 Unterlagen aller Versicherungsunternehmen
- § 17 Versicherungsmathematische Gutachten der Pensions- und Sterbekassen
- § 18 Anzuwendende Vorschriften
- § 19 Umfang der Berichterstattung
- § 20 Frist für die Einreichung
- § 21 Abgrenzungsmerkmale
- § 22 Anzuwendende Vorschriften
- § 23 Kennzahlen und Versicherungszweige
- § 24 Anwendung der Formulare
- § 25 Ordnungswidrigkeiten
- § 26 Ausnahme von der Berichtspflicht
- § 27 Übergangsvorschriften
- § 24a Elektronische Einreichung
- § 24c Zusammen einzureichende Formularteile
- § 24d Korrekturmeldungen
- § 24e Zurückweisung von Daten
- Eingangsformel
- § 24b Datenformate und Einreichungsvorgaben