Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Organisation und Aufgaben
- § 2 Befugnisse
- § 3 Besondere Auskunftsverlangen
- § 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 5 Besondere Formen der Datenerhebung
- § 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
- § 8 Dateianordnungen
- § 9 Auskunft an den Betroffenen
- § 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
- § 9b Protokollierung der Übermittlung
- § 9c Verbundene personenbezogene Daten
- § 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
- § 9e Verbot der Übermittlung
- § 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
- § 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- § 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- § 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
- § 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
- § 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen
- § 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
- § 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
- § 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
- § 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- § 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 22 Kernbereichsschutz
- § 23 Anordnung
- § 24 Eignungsprüfung
- § 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
95 §§