Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Anlage 1 Sektoren besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Anlage 2 Sektoren wichtiger Einrichtungen
- § 3 Aufgaben des Bundesamtes
- § 4 Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
- § 5 Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik
- § 6 Informationsaustausch
- § 7 Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
- § 8 Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
- § 9 Verarbeitung von Protokollierungsdaten der Kommunikationstechnik des Bundes
- § 10 Anordnungen von Maßnahmen zur Abwendung oder Behebung von Sicherheitsvorfällen
- § 11 Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen
- § 12 Bestandsdatenauskunft
- § 13 Warnungen
- § 14 Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik, Auskunftsverlangen
- § 15 Detektion von Angriffsmethoden und von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit
- § 16 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdiensten
- § 17 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von digitalen Diensten
- § 18 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Herstellern von IKT-Produkten
- § 19 Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten
- § 20 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 21 Beschränkungen der Rechte der betroffenen Person
- § 22 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten
- § 23 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 24 Recht auf Berichtigung
- § 25 Recht auf Löschung
- § 26 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- § 27 Widerspruchsrecht
- § 28 Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen
- § 29 Einrichtungen der Bundesverwaltung
- § 30 Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen
- § 31 Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen
- § 32 Meldepflichten
- § 33 Registrierungspflicht
- § 34 Besondere Registrierungspflicht für bestimmte Einrichtungsarten
- § 35 Unterrichtungspflichten
- § 36 Rückmeldungen des Bundesamtes gegenüber meldenden Einrichtungen
- § 37 Ausnahmebescheid
- § 38 Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen
68 §§