Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Im Gesetz
- § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 10 Ergänzende Festlegungen
- § 11 Bestandteile des Auswahlverfahrens
- § 12 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 13 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 14 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 15 Bewertung der Eignungsmerkmale
- § 16 Gesamtergebnis; Rangfolge
- § 17 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 18 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende
- § 19 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
- § 20 Rahmenlehrplan
- § 21 Ausbildungsrahmenplan
- § 22 Ausbildungsplan
- § 23 Lehrpläne; Durchführung der Lehrgänge
- § 24 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- § 25 Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- § 26 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“
- § 27 Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“
- § 28 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
- § 29 Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“
- § 30 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“
- § 31 Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“
- § 32 Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
- § 33 Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“
- § 34 Lehrgang „Technische Aufklärung“
- § 35 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“
- § 36 Berufspraktische Fremdsprachenausbildung
- § 37 Praktische Ausbildung
- § 38 Allgemeines
- § 39 Leistungsnachweise in den Lehrgängen
- § 40 Durchführung der Klausuren und Leistungstests
- § 41 Nachholung von Klausuren und Leistungstests
- § 42 Zeugnis je Lehrgang
- § 43 Zeugnis für die fachtheoretische Ausbildung
- § 44 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 45 Sprachprüfung
- § 46 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
- § 47 Zeugnis
- § 48 Zweck und Inhalt
74 §§