Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Im Gesetz
- § 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
- § 3 Angaben zu den Organmitgliedern
- § 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
- § 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
- § 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
- § 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
- § 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
- § 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
- § 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
- § 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
- § 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
- § 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
- § 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
- § 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- § 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
- § 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
- Eingangsformel
- § 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
- § 22 Inhalt der Berichtsplichten
- § 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
- § 24 Ordnungswidrigkeiten
- § 25 Inkrafttreten