Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
- § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
- Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 Feststellung der UVP-Pflicht
- Anlage 5 Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“
- § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
- Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
- § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
- § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
- § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
- § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
- § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
- § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
- § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
- § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
- § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
- § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
- § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen
- § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
- § 16 UVP-Bericht
- § 17 Beteiligung anderer Behörden
- § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
- § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
- § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
- § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
- § 24 Zusammenfassende Darstellung
- § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
- § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
- § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
- § 28 Überwachung
- § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
- § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
86 §§