Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Im Gesetz
- § 1 Geltungsbereich
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1) Zu den Laufbahnen gehörende Ämter; Amtsbezeichnungen
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1) Eingerichtete Vorbereitungsdienste
- § 3 Mutterschutz
- Anlage 3 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2) Prüfungsnoten
- § 4 Stellenausschreibungspflicht
- Anlage 4 (zu § 60 Absatz 1) Übergeleitete Laufbahnen
- § 5 Schwerbehinderte Menschen
- § 6 Gestaltung der Laufbahnen
- § 7 Erlangen der Laufbahnbefähigung
- § 8 Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
- § 9 Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
- § 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
- § 11 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
- § 12 Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 13 Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
- § 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
- § 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
- § 16 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
- § 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
- § 18 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
- § 19 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
- § 20 Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
- § 21 Allgemeine Regelungen
- § 22 Einfacher Dienst
- § 23 Mittlerer Dienst
- § 24 Gehobener Dienst
- § 25 Höherer Dienst
- § 26 Andere Bewerberinnen und Bewerber
- § 27 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
- § 28 Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
- § 29 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
- § 30 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
- § 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
- § 32 Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
- § 33 Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
- § 34 Einstellung in ein Beförderungsamt
- § 35 Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
- § 36 Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
69 §§