Eisenbahnregulierungsgesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Anlage 1 Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
- § 2 Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben
- Anlage 2 (zu den §§ 10 bis 14) Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende Leistungen
- § 2a Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen
- § 2b Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Serviceeinrichtungen
- § 3 Ziele der Regulierung
- Anlage 3 (zu § 19) Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
- § 4 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Anlage 4 (zu den §§ 25 bis 27) Anreizsetzung
- § 5 Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Anlage 5 (zu § 29) Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der Schienenwege
- § 6 Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Anlage 6 (zu § 34 Absatz 4) Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
- § 7 Getrennte Rechnungslegung
- Anlage 7 (zu § 36 Absatz 2 und § 39) Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
- § 8 Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 8a Unabhängigkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen in Bezug auf wesentliche Funktionen
- § 8b Unparteilichkeit des Betreibers von Eisenbahnanlagen hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
- § 8c Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- § 8d Finanzielle Transparenz
- § 8e Europäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
- § 9 Geschäftsplan des Betreibers von Eisenbahnanlagen
- Anlage 9 (zu § 70 Absatz 1) Der Regulierungsbehörde auf Verlangen vorzulegende Buchführungsdaten
- § 10 Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen
- § 10a Besondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen
- § 11 Zugang zu Leistungen
- § 12 Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen; getrennte Rechnungsführung
- § 13 Serviceeinrichtungen
- § 14 Zugang zu weiteren Leistungen
- § 15 Werksbahnen
- § 16 Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
- § 17 Umfang der Marktüberwachung
- § 18 Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
- § 19 Schienennetz-Nutzungsbedingungen
- § 20 Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
- § 21 Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
- § 22 Eintritt eines Drittunternehmens
- § 23 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
- § 24 Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
99 §§