Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3) Südregion
- § 2 Zweck und Ziele des Gesetzes
- Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Anlage 3 (zu § 50) Vergütung Zeitlich gestreckte Stilllegung
- § 4 Zielniveau und Zieldaten
- Anlage 4 (zu § 45 Absatz 1 Satz 3) Formel zur Berechnung der entgangenen Gewinne aus der Stromerzeugung
- § 5 Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung
- Anlage 5 (zu § 45 Absatz 1 Satz 3) Formel zur Berechnung der entgangenen Gewinne aus dem Vertrieb von Veredelungsprodukten
- § 6 Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung
- § 7 Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur
- § 8 Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen
- § 9 Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige
- § 10 Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine
- § 11 Bekanntmachung der Ausschreibung
- § 12 Teilnahmeberechtigung
- § 13 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen
- § 14 Anforderungen an Gebote
- § 15 Rücknahme von Geboten
- § 16 Ausschluss von Bietern
- § 17 Ausschluss von Geboten
- § 18 Zuschlagsverfahren
- § 19 Höchstpreis
- § 20 Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung
- § 21 Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge
- § 22 Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden
- § 23 Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit
- § 24 Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge
- § 25 Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve
- § 26 Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung
- § 27 Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine
- § 28 Gesetzliche Reduktionsmenge
- § 29 Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur
- § 30 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung
- § 31 Investitionen in Steinkohleanlagen
- § 32 Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber
- § 33 Anordnungsverfahren
- § 34 Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung
- § 35 Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung
72 §§