Gesetz über das Ausländerzentralregister
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers
- § 2 Anlaß der Speicherung
- § 3 Allgemeiner Inhalt
- § 4 Übermittlungssperren
- § 5 Suchvermerke
- § 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung
- § 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe
- § 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege
- § 8a Datenabgleich
- § 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung
- § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
- § 12 Gruppenauskunft
- § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
- § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
- § 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
- § 15a Automatisierte Datenübermittlung
- § 16 Datenübermittlung an Gerichte
- § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
- § 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
- § 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
- § 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
- § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
- § 18d Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen
- § 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden
- § 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- § 18g Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
- § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
- § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
- § 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
- § 22 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 23 Statistische Aufbereitung der Daten
- § 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
- § 24 Planungsdaten
- § 24a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
- § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
61 §§