Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Gesetz
- Anlage 1 Fragebogen gemäß § 4 Absatz 6
- Anlage 2 Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6
- § 2 Antragsinhalt
- § 3 Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit
- Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1
- § 4 Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
- Anlage 4 Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5
- § 5 Anforderungen an Qualität
- § 6 Qualitätsanforderungen nach § 5 Absatz 1; Festlegungen zur Interoperabilität
- § 8 Begriff der positiven Versorgungseffekte
- § 9 Darlegung positiver Versorgungseffekte
- § 10 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
- § 11 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte in besonderen Fällen
- § 12 Nachweis für diagnostische Instrumente
- § 13 Bewertungsentscheidung über das Vorliegen eines hinreichenden Nachweises
- § 14 Begründung der Versorgungsverbesserung
- § 15 Wissenschaftliches Evaluationskonzept
- § 17 Verfahren bei Aufnahme zur Erprobung
- § 18 Wesentliche Veränderungen
- § 20 Inhalte des elektronischen Verzeichnisses
- § 23 Beratung
- § 25 Gebühren für die Entscheidungen über die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis
- § 26 Gebühren für Änderungsanzeigen und die Streichung
- § 27 Gebühr für Beratungen
- § 33 Gebühren- und Auslagenschuldner
- § 35 Amtsperiode
- § 38 Geschäftsstelle
- § 39 Einleitung des Schiedsverfahrens und Fristen
- § 41 Beratung und Beschlussfassung
- Eingangsformel
- § 1 Antragsberechtigung
- § 6a Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen Patientenakte
- § 7 Nachweis durch Zertifikate
- § 11a Studien zum Nachweis des medizinischen Nutzens bei digitalen Gesundheitsanwendungen höherer Risikoklasse
- § 11b Studien zum Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit
- § 16 Allgemeine Vorschriften
- § 19 Verfahren bei wesentlichen Veränderungen
- § 21 Weitere Ausgestaltung des elektronischen Verzeichnisses
- § 22 Bekanntmachung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen im Bundesanzeiger
- § 23a Grundsätze der Datenerhebung und Übermittlung
56 §§