Das Problem mit „generischer" Rechts-KI
Sehr viele KI-Tools generieren einen Vertrag oder ein Schreiben und hängen am Ende einen Disclaimer dran: „Bitte länderspezifisch anpassen lassen." Das ist die ehrliche Variante — und nutzlos, weil genau das die Arbeit ist, die das Tool eigentlich abnehmen sollte.
Was wir gemacht haben
Wir haben unsere Playbooks — die Wissens- und Regelschicht hinter jeder KI-Generierung — pro Land separat aufgesetzt. Für die wichtigsten Vertragstypen (AGB, NDA, Arbeitsvertrag, Auftragsverarbeitung, Dienstleistungs- und Kaufvertrag) gibt es eigene Einträge für Deutschland, Österreich und die Schweiz, jeweils mit den tatsächlich einschlägigen Normen, Fristen und typischen Risiken.
Ein paar Beispiele, was das konkret heißt:
- AGB: Deutschland prüft die §§ 305–310 BGB (Inhaltskontrolle, Klauselverbote), Art. 246a EGBGB (Verbraucherinformation). Österreich prüft § 864a ABGB (Geltungskontrolle), § 6 KSchG, das FAGG. Die Schweiz prüft Art. 1, 5 OR (Konsens), Art. 40a-g OR (Widerrufsrecht im Haustürgeschäft) — und seit September 2023 das revidierte DSG. Dieselbe Frage „ist meine AGB sauber?" hat in drei Ländern drei sehr unterschiedliche Antworten.
- Arbeitsvertrag: In Deutschland gilt seit dem Nachweisgesetz 2022 eine harte Liste von Pflichtangaben, in Österreich das AngG plus die ABGB-Grundlagen, in der Schweiz Art. 319–362 OR plus das ArG mit eigenen Probezeit- und Kündigungsfrist-Regeln (Art. 335c OR, Sperrfristen Art. 336c OR).
- Auftragsverarbeitung (AVV): Deutschland und Österreich folgen Art. 28 DSGVO. Die Schweiz hat mit dem nDSG seit September 2023 eine eigenständige Regelung mit eigenen Anforderungen.
Warum das mehr ist als ein paar Paragrafen-Nummern
Die Playbooks steuern drei Dinge gleichzeitig:
- Den System-Prompt der generierenden KI — sie weiß, dass sie für die Schweiz nicht aus dem BGB zitieren darf.
- Die Red-Flag-Liste der Dokumentenanalyse — was in DE ein Red Flag ist (fehlender Eichschein im Bußgeldbescheid), ist es in AT nicht.
- Die „Nächste-Schritte"-Hinweise — Verjährungs-, Widerspruchs- und Klagefristen unterscheiden sich.
Was das für Sie bedeutet
Sie wählen Land und Sprache am Anfang. Alles dahinter — Generierung, Analyse, Empfehlungen — passt sich an. Bei grenzüberschreitenden Fällen (z. B. ein Schweizer Kunde mit deutschem Lieferanten) erkennen wir den Cross-Border-Charakter und ziehen beide Rechtsordnungen in Betracht.
Was wir noch nicht haben
Andere DACH-Nachbarn (LI, LU) sind über den 'XX'-Fallback abgedeckt — d. h. wir nutzen länderneutrale Hinweise, statt etwas „Falsches Spezifisches" zu erfinden. Wenn Sie Bedarf für ein weiteres Land haben, sagen Sie es uns über das Feedback-Formular — wir priorisieren nach Nachfrage.



