Rechner & Werkzeuge — ohne Konto, ohne Kosten.
Neun Helfer für die erste Orientierung, direkt im Browser gerechnet. Wenn es konkret wird, übernehmen die KI-Werkzeuge im Anliegen — oder eine Anwältin.
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Alle Rechner auf dieser Seite laufen direkt in Ihrem Browser — ohne Konto, ohne Anmeldung und ohne dass eine Datei hochgeladen wird. Gerechnet wird nach den gesetzlichen Faustformeln und amtlichen Tabellen; bei gleicher Eingabe kommt immer dasselbe Ergebnis heraus.
Was ein Rechner nicht kann: Ihr Schreiben lesen. Er kennt weder die Frist in Ihrem Bescheid noch die Klausel in Ihrem Vertrag. Dafür gibt es weiter unten die KI-Werkzeuge — der Rechner ist der schnelle erste Blick.
Arbeit & Kündigung
Abfindungs-Rechner
Faustformel nach § 1a KSchG — mit Hinweisen zu Sperrzeit (ALG I) und Fünftelregelung.
ÖffnenKündigungsfristen-Rechner
Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB — für Kündigungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
ÖffnenArbeitszeugnis-Noten-Code
Zeugnis-Sprache entschlüsseln: Welche Note steckt wirklich hinter den Formulierungen?
ÖffnenKosten & Gebühren
Forderungen & Ansprüche
Alle Rechner liefern Orientierungswerte auf Basis gesetzlicher Faustformeln (Rechtsstand Deutschland) und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fristen
Welche Frist habe ich überhaupt?
Die Rechner oben setzen voraus, dass Sie Ihre Frist bereits kennen. Hier finden Sie sie: Anliegen wählen, Zugangsdatum eintragen — Fristende, Rechtsgrundlage und Erklärung stehen sofort da.
Fristende berechnen
Norm, Fristlänge und Erklärung stammen aus dem kuratierten Anliegen-Katalog — nichts davon wird geschätzt.
Montag, 16. November 2026
Noch 9 Tage.
Orientierungswert, keine taggenaue Frist: Bei diesem Anliegen gibt es entweder gar keine gesetzliche Frist (sondern eine Faustregel aus der Rechtsprechung), oder die Frist läuft nach Monaten beziehungsweise Jahren — § 188 Abs. 2 BGB rechnet sie dann nicht in Tagen. Nutzen Sie das Datum als Größenordnung und lassen Sie es prüfen, wenn es auf den Tag ankommt.
- Rechtsgrundlage
- Frist gesetzt im Schreiben
- Frist laut Katalog
- meist 7 Tage
Die im Schreiben gesetzte Frist ist meist kurz. Bei Nichteinhaltung droht eine einstweilige Verfügung mit erheblichem Kostenrisiko.
Rechnerisch fiele das Fristende auf Samstag, 14. November 2026 — einen Samstag, Sonntag oder bundesweiten Feiertag. Nach § 193 BGB verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Landesfeiertage sind hier nicht berücksichtigt und können die Frist weiter verschieben.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer das Datum in Ihrem eigenen Dokument — ist der Zugangstag unklar, lassen Sie die Frist anwaltlich prüfen.
Alles zu diesem AnliegenAlle erfassten Fristen im Überblick
47 Anliegen im Katalog tragen eine konkrete, in Tagen nachprüfbare Frist. Die kürzeste steht oben.
| Anliegen | Rechtsordnung | Rechtsgrundlage | Frist |
|---|---|---|---|
| Wettbewerbsabmahnung | Deutschland | Frist gesetzt im Schreiben | meist 7 Tage(Orientierungswert) |
| UWG-/Markenabmahnung | Deutschland | Frist im Schreiben | Meist 7–10 Tage(Orientierungswert) |
| Anwaltsschreiben erhalten | Deutschland | Frist im Schreiben | Meist 7–14 Tage(Orientierungswert) |
| Inkasso-Schreiben | Deutschland | § 286 BGB | Inkasso-Frist meist 7–14 Tage(Orientierungswert) |
| Filesharing/Foto-Abmahnung | Deutschland | Frist im Schreiben | meist 10–14 Tage(Orientierungswert) |
| CH — Betreibungsbegehren / Zahlungsbefehl | Schweiz | Art. 74 Abs. 1 SchKG (Rechtsvorschlag) | 10 Tage ab Zustellung |
| CH — Ordnungsbusse / Strafbefehl SVG | Schweiz | Art. 354 Abs. 1 StPO (Einsprache Strafbefehl) | 10 Tage ab Zustellung |
| Abmahnung Arbeit erhalten | Deutschland | Keine gesetzliche Frist (BAG) | zeitnah reagieren(Orientierungswert) |
| Abmahnung Arbeit schreiben | Deutschland | Verwirkung BAG | zeitnah ab Kenntnis(Orientierungswert) |
| AT — Kündigung Arbeit (AngG/ArbVG) | Österreich | § 105 Abs. 4 ArbVG (Anfechtung) / § 15 GlBG (Diskriminierung) | 2 Wochen ab Zugang (Anfechtung) — Klagsfristen je 6 Monate (Diskriminierung)(Orientierungswert) |
| AT — Strafverfügung / Anonymverfügung | Österreich | § 49 VStG (Einspruch) / § 49a VStG (Anonymverfügung) | 2 Wochen (Strafverfügung) / 4 Wochen (Anonymverfügung) |
| Bußgeldbescheid | Deutschland | § 67 OWiG | 2 Wochen ab Zustellung |
| DSGVO-Bußgeld (Unternehmen) | Deutschland | § 67 OWiG | 2 Wochen ab Zustellung |
| Mahnung & Mahnbescheid | Deutschland | § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO | 14 Tage (gerichtlicher Mahnbescheid) |
| Schreiben vom Anwalt verstehen | Deutschland | Fristen im Schreiben | Individuell(Orientierungswert) |
| Strafzettel & Bußgeld | Deutschland | § 67 Abs. 1 OWiG | 2 Wochen |
| Online-Widerruf | Deutschland | § 355 Abs. 2 BGB | 14 Tage |
| Abfindung berechnen | Deutschland | § 4 KSchG | 3 Wochen ab Zugang der Kündigung |
| Arbeitskündigung erhalten | Deutschland | § 4 KSchG | 3 Wochen ab Zugang |
| Kündigung erhalten | Deutschland | § 4 KSchG | 3 Wochen ab Zugang (Arbeit) |
| AT — Bedingter Zahlungsbefehl | Österreich | § 248 Abs. 1 ZPO (Einspruchsfrist) | 4 Wochen ab Zustellung |
| CH — Kündigung Arbeit (OR) | Schweiz | Art. 336b Abs. 1 OR (Einsprache) / Art. 336b Abs. 2 OR (Klage) | Einsprache bis Ende Kündigungsfrist, Klage 180 Tage |
| CH — Mietzinsherabsetzung | Schweiz | Art. 270a Abs. 2 OR / Art. 209 ZPO (Schlichtungsverfahren) | 30 Tage ab Reaktion des Vermieters |
| Versicherung lehnt ab | Deutschland | Vertraglich (§ 12 Abs. 3 VVG entfallen) | je nach Vertrag(Orientierungswert) |
| Agentur für Arbeit (ALG I, Sperrzeit) | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat (formgerechte RBB) — sonst bis 1 Jahr |
| Beitragsbescheid (DRV) | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat ab Zugang |
| Betriebsprüfung | Deutschland | § 355 AO | Einspruch: 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Einspruchsentscheidung Finanzamt | Deutschland | § 47 FGO | 1 Monat |
| Fördermittel-Rückforderung | Deutschland | §§ 70, 74 VwGO (Widerruf/Rücknahme nach §§ 48, 49 VwVfG) | 1 Monat ab Bekanntgabe (laut Rechtsbehelfsbelehrung) — sonst bis 1 Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO) |
| Gewerbeuntersagung | Deutschland | §§ 70, 74 VwGO | 1 Monat ab Zustellung (laut Rechtsbehelfsbelehrung) |
| Haftungsbescheid | Deutschland | § 355 AO | 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Jobcenter-Bescheid (SGB II) | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat (formgerechte RBB) — sonst bis 1 Jahr (§ 66 SGG) |
| Kindergeld-Bescheid prüfen | Deutschland | § 355 AO (1 Monat) / § 356 AO (1 Jahr bei fehlerhafter RBB) | 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Krankenkasse: Ablehnung | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat (formgerechte RBB) — sonst bis 1 Jahr |
| Krankenkasse lehnt ab | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Pflegegrad-Widerspruch | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Rentenbescheid (DRV) | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat (formgerechte RBB) — sonst bis 1 Jahr |
| Sozialamt-Bescheid (SGB XII) | Deutschland | § 84 SGG | 1 Monat (formgerechte RBB) — sonst bis 1 Jahr |
| Steuerbescheid prüfen | Deutschland | § 355 AO | 1 Monat (formgerechte RBB) — sonst bis 1 Jahr (§ 356 AO) |
| Verwaltungsbescheid (Wohngeld, BAföG u. a.) | Deutschland | § 70 VwGO | 1 Monat (formgerechte RBB) — sonst bis 1 Jahr (§ 58 VwGO) |
| Telco-Rechnung | Deutschland | § 67 TKG | 8 Wochen ab Rechnungszugang |
| Strafanzeige erstatten | Deutschland | § 77b StGB | Strafantrag bei Antragsdelikten: 3 Monate ab Kenntnis(Orientierungswert) |
| Arbeitszeugnis prüfen | Deutschland | § 109 GewO i. V. m. § 195 BGB | Faktisch 6–12 Monate(Orientierungswert) |
| Nebenkostenabrechnung | Deutschland | § 556 Abs. 3 BGB | 12 Monate ab Zugang zur Einwendung(Orientierungswert) |
| Mangelhafte Bestellung | Deutschland | § 438 BGB | 2 Jahre Gewährleistung(Orientierungswert) |
| Pflichtteil fordern | Deutschland | § 195 BGB (Verjährung Pflichtteil) | 3 Jahre(Orientierungswert) |
| Verzugszinsen geltend machen | Deutschland | § 195 BGB (3 Jahre) | Verjährung zum Jahresende(Orientierungswert) |
Anliegen, deren Frist sich nicht in Tagen ausdrücken lässt (etwa „bis zum Ende des zweiten Monats“), stehen bewusst nicht in dieser Tabelle — ein geratener Tageswert wäre schlechter als gar keiner.
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Was ein Rechner leistet — und was erst im Anliegen geht
Die Rechner sind kostenlos und bleiben es. Eine Prüfung Ihres konkreten Schreibens ersetzen sie nicht.
- Rechnen im Browser — ohne Konto, ohne Anmeldung, ohne Upload.
- Gesetzliche Faustformeln und amtliche Tabellen, bei gleicher Eingabe immer dasselbe Ergebnis.
- Das Ergebnis ist eine Orientierung ohne Bezug zu Ihrem konkreten Schreiben.
- Ihr Dokument wird gelesen: Fristen, Beträge und Beteiligte werden daraus erkannt.
- Antwortschreiben als PDF und Word, mit Ihren Angaben befüllt.
- Auf Wunsch Export Ihrer Unterlagen für eine Kanzlei Ihrer Wahl — mit allem, was Sie bis dahin gesammelt haben.
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Wenn es konkret wird: die KI-Werkzeuge
Rechner geben Orientierung — Dokument-Analyse, Rechtsfragen, Verträge, Schreiben und Sprachgespräch arbeiten im echten Anliegen: mit Ihren Dokumenten, dem Verlauf und der Übergabe an eine Anwältin.
Dokument- & Vertragsanalyse
Bescheid, Mahnung, Vertrag oder AGB: Upload, dann Risiken, Fristen und nächste Schritte — nicht nur eine Zusammenfassung.
Rechtsfragen ohne Dokument
Situation beschreiben — strukturierte Einschätzung mit Normen, Chancen, Risiken und konkreten nächsten Schritten.
Verträge erstellen & verhandeln
Eigene Verträge aus Vorlagen generieren — oder fremde Entwürfe prüfen und mit Redline-Gegenentwurf zurückspielen.
KI-Rechtschat
Nach Analyse oder Rechtsfrage: Folgefragen im bestehenden Kontext — inklusive Nachreichung von Dateien.
Antwortschreiben & Assistent
Vorlagen für Mahnung, Widerruf, Kündigung — oder Schreib-Assistent, wenn Sie unsicher sind, welches Schreiben passt.

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