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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2026 · Version 2.16

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MaSa Tech und Betriebs GmbH, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Potsdam unter HRB 41657 P, vertreten durch den Geschäftsführer Marian Härtel („Anbieter") und dem Nutzer („Sie", „Kunde") der unter smartlegalpro.com erreichbaren Plattform „Smart Legal Pro" („Plattform").

Die Plattform richtet sich an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Vertrags- und Plattformsprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Auslegungs- oder Übersetzungs­fragen ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich.

2. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt eine KI-gestützte Software-as-a-Service-Plattform zur Information über Verträge und rechtliche Sachverhalte bereit. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • (a) Self-Service-KI: automatisierte Analyse, Vergleich und Strukturierung von Vertragstexten, KI-Chat, Generierung von Antwortschreiben und Vorlagen.
  • (b) Anwaltsvermittlung: Übermittlung von Anfragen an in der Plattform registrierte und verifizierte Rechts­anwält:innen nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
  • (c) Konto-, Credits-, Workspace-Funktionen: Verwaltung von Dokumenten, Analysen, Schreiben, Teamzugängen und Abrechnung.
  • (d) Anwaltsportal: Verifizierte Rechts­anwält:innen können die Plattform als Partner nutzen (Aktenführung, KI-Assis­tenz, Mandats­verwaltung). Für den Anwaltszugang gelten ergänzend die Bedingungen des Anwaltsportals; die Vergütung erfolgt über monatliche Pauschalen (Netto zzgl. MwSt.) gemäß den im Tarif­bereich ausgewiesenen Konditionen.

Die Plattform erbringt keine Rechts­dienstleistung i. S. d. § 2 RDG und keine anwaltliche Beratung i. S. d. BRAO. KI-Ergebnisse stellen keine verbindliche juristische Bewertung dar; siehe Ziffer 8.

3. Vertragsschluss, Registrierung, Account

Die Darstellung der Plattform und der Tarife stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags ab; der Anbieter nimmt dieses durch Freischaltung des Kontos an. Mit Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs oder einer Credit-Aufladung und anschließender Bestellung schließt der Kunde einen entgeltlichen Vertrag, der durch Bestätigung per E-Mail bzw. Aktivierung der Leistung wirksam wird.

Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheits­gemäß und vollständig sind, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Zugangsdaten, insbesondere Passwörter und MFA-Geheimnisse, sind geheim zu halten. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten unter seinem Account, es sei denn, die Nutzung erfolgt aufgrund eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat.

Eine Registrierung ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres und nur in eigenem Namen zulässig. Mehrfach- oder Wegwerf-Konten sind unzulässig.

4. Tarife, Credits, Preise, Bezahlung

  • Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Anwaltspreise und Bestandsschutz: Alle Preise für Anwältinnen, Anwälte und Kanzleien verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der bei der Buchung angezeigte Preis. Ein laufendes Abonnement behält Preis und Leistung (insbesondere Kontingent und Limits), bis die Kundin bzw. der Kunde den Tarif wechselt oder das Abonnement erweitert, etwa durch Hochstufen, einen weiteren Anwaltsplatz oder ein Zusatzabo. Dann gilt für den neuen Tarif bzw. die Erweiterung der zum Zeitpunkt der Bestätigung angezeigte Preis; weicht er vom bisherigen Preis ab, weist der Anbieter vor der Bestätigung ausdrücklich darauf hin. Erhöht der Anbieter die Mengen eines Tarifs (etwa das Kontingent), kommt dies auch laufenden Abonnements zugute; eine Verringerung gilt für laufende Abonnements nicht.
  • Neukunden erhalten ein begrenztes Kontingent kostenfreier Credits zur Erprobung; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  • Abonnements werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungs­zeitraum (i. d. R. monatlich) abgerechnet und sind jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungs­zeitraums kündbar; Ziffer 6 bleibt unberührt.
  • Jährliche Zahlung: Soweit eine jährliche Zahlung angeboten wird, beträgt der Abrechnungszeitraum zwölf (12) Monate und wird im Voraus abgerechnet. Das KI-Kontingent wird auch dann monatlich bereitgestellt; nicht verbrauchte Monatskontingente gehen nicht auf spätere Monate über. Gekaufte Token-Pakete verfallen weiterhin nicht (Ziffer 4). Das Abonnement ist zum Ende dieses Zeitraums kündbar (Ziffer 6). Bei ordentlicher Kündigung oder einem Wechsel in die monatliche Zahlung vor Ablauf des Zeitraums erfolgt keine anteilige Erstattung für den Rest des Zeitraums; Ziffer 6 (außerordentliche Kündigung, Einstellung des Dienstes) und zwingendes Gesetzesrecht bleiben unberührt.
  • Rabatte und Gutscheincodes: Ein Rabatt oder Gutscheincode gilt nur für den im Code genannten Zeitraum und Tarif. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht; Codes sind weder mit anderen Codes oder Rabatten kombinierbar noch übertragbar.
  • Einmal-Aufladungen („Credit-Pakete") verfallen grundsätzlich nicht; der Anbieter kann eine angemessene Mindest­verfallsfrist von zwölf (12) Monaten ab Aufladung in den Tarifdetails ausweisen. Unabhängig davon unterliegt der Anspruch auf Einlösung nicht verbrauchter Credits der gesetzlichen Verjährung (regelmäßig drei Jahre gemäß §§ 195, 199 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Aufladung).
  • Verbrauchte Credits sind nicht erstattbar; das Widerrufsrecht erlischt insoweit gemäß § 356 Abs. 6 BGB.
  • Eine darüber hinausgehende Erstattung erfolgt ausschließlich aus Kulanz; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
  • Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungs­dienstleister (insbesondere Stripe Payments Europe Ltd.). Der Anbieter speichert keine vollständigen Kartendaten.
  • Bei Zahlungs­verzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu unterbrechen sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Im B2B-Verkehr gilt zusätzlich § 288 Abs. 5 BGB.
  • Im Anwaltsbereich endet der Zugang zu den bezahlten Funktionen erst, wenn ein fälliger Betrag auch 21 Tage nach Fälligkeit und nach den Zahlungsversuchen (Mahnversuchen) des Zahlungsdienstleisters nicht beglichen ist. Der Anbieter teilt dies vorab per E-Mail mit. Akten und Dokumente bleiben erhalten (Ziffer 4b).
  • Token-Pakete (Anwaltsbereich): Token-Pakete stehen nur mit einem kostenpflichtigen Tarif zur Verfügung (Ziffer 4b). Die Token werden nach Zahlungseingang gutgeschrieben. Wird die Zahlung für ein Token-Paket erstattet, zurückgebucht oder erfolgreich angefochten (insbesondere durch Rückbuchung der Bank oder des Zahlungsdienstleisters, „Chargeback“), ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden, noch nicht verbrauchten Token wieder auszubuchen; bei einer Teilerstattung geschieht dies anteilig. Soweit die Token bereits verbraucht sind, bleibt der Zahlungsanspruch des Anbieters für diesen Teil bestehen. Für Rücklastschriften beim automatischen Nachkauf gilt ergänzend Ziffer 4c.

4a. Modellabhängige Kontingentbelastung; Kontingent, Überziehung und Nachkauf; Missbrauchsschutz

Die Plattform stellt für Anwältinnen und Anwälte verschiedene KI-Modelle unterschiedlicher Leistungsfähigkeit zur Verfügung. Leistungsfähigere Modelle sind für den Anbieter in der Bereitstellung kostenintensiver und werden deshalb bei der Anrechnung auf das monatliche Token-Kontingent anteilig stärker berücksichtigt (im Regelfall: einfache Anrechnung für schnelle/ressourcenschonende Modelle, zweifache für Standardmodelle, vierfache für die leistungsfähigsten Modelle; einzelne Spezialmodelle können abweichen). Der jeweils geltende Anrechnungsfaktor wird in der Modellauswahl der Anwendung vor der Nutzung angezeigt. Bei automatischer Modellwahl wählt die Plattform regelmäßig das für die erkennbare Aufgabenstellung wirtschaftlichste geeignete Modell aus, um den Kontingentverbrauch gering zu halten.

Jeder kostenpflichtige Tarif enthält ein festes monatliches Kontingent, das in der Tarifübersicht ausgewiesen ist; das gilt auch für den höchsten Tarif. Das Kontingent gilt für die Kanzlei insgesamt und wird von allen Berufsträgern der Kanzlei gemeinsam verbraucht (Ziffer 4d).

Nachkauf und Überziehung. Ist das Kontingent aufgebraucht, können Token-Pakete zugekauft (Ziffer 4) oder – freiwillig – automatisch nachgekauft werden (Ziffer 4c). Bei kostenpflichtigen Tarifen mit festem Kontingent kann das Kontingent außerdem zeitlich begrenzt um bis zu 10 % des Monatskontingents, mindestens jedoch um 200.000 Token, überzogen werden, damit ein begonnener KI-Lauf abgeschlossen oder fortgesetzt werden kann. Die Überziehung wird nicht nachberechnet und nicht auf spätere Käufe angerechnet; sie verfällt zum Monatswechsel. Ein Anspruch auf Überziehung besteht nicht; sie gilt nicht in der kostenlosen Testphase und nicht im Tarif „Kanzlei Free“.

Individuell vereinbarte Tarife ohne festes Kontingent. Ausdrücklich individuell vereinbarte Tarife ohne festes Token-Kontingent richten sich an die übliche Nutzung durch eine zugelassene Berufsträgerin bzw. einen zugelassenen Berufsträger; der Preis versteht sich, soweit nicht anders vereinbart, je Berufsträger und Monat. Als übliche Nutzung gilt ein Verbrauch bis zu der in der Vereinbarung ausgewiesenen Fair-Use-Schwelle. Bei erheblicher und fortgesetzter Überschreitung kontaktiert der Anbieter die Kundin bzw. den Kunden zunächst in Textform; kommt es innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Einigung, ist er berechtigt, die Verarbeitungsgeschwindigkeit angemessen zu drosseln oder einen an den tatsächlichen Verbrauch angepassten Tarif anzubieten. Die übrigen Tarife sind keine solchen Tarife.

  • Modellzuteilung. Der Anbieter bestimmt, welches KI-Modell eine Anfrage bearbeitet. Er ist insbesondere berechtigt, bei außergewöhnlich hoher Last oder bei erheblich gestiegenen Beschaffungskosten Anfragen auf ressourcenschonendere Modelle umzuleiten oder die Nutzung besonders leistungsfähiger Modelle („Top-Modelle“) zu begrenzen. Die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität bleibt in diesem Fall erhalten.
  • Missbrauchsschutz. Unzulässig sind die automatisierte Massennutzung der KI-Funktionen, die Weitergabe von Zugängen an Dritte und eine Nutzung, die erkennbar nicht der anwaltlichen Berufsausübung der zugangsberechtigten Person dient. Bei einem solchen Verstoß wird der Anbieter die Kundin bzw. den Kunden zunächst in Textform kontaktieren. Kommt es innerhalb einer angemessenen Frist zu keiner Einigung, ist der Anbieter berechtigt, die Verarbeitungsgeschwindigkeit angemessen zu drosseln oder einen an den tatsächlichen Verbrauch angepassten Tarif anzubieten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verarbeitungsgeschwindigkeit besteht in diesem Fall nicht. Ziffer 6 bleibt unberührt.
  • Zusatzpakete. Kostenpflichtige Zusatzabos (Add-ons) mit eigenem Guthaben (z. B. Zugang zu besonderen Modellen, Recherche-Einheiten, Minuten für den Besprechungs-Mitschnitt) erhalten je Abrechnungszeitraum die dort ausgewiesene Menge gutgeschrieben. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht und ist nutzbar, solange das jeweilige Zusatzabo aktiv ist; soweit angeboten, kann es durch einmalige Nachkauf-Pakete aufgestockt werden. Ist das Guthaben ausgeschöpft, steht die betreffende Funktion bis zur nächsten Gutschrift oder einem Nachkauf nicht zur Verfügung. Zusatzabos sind zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündbar.

Die Regelungen zu Modellzuteilung und Missbrauchsschutz dienen allein dem Schutz vor missbräuchlicher Nutzung und der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Dienstes für alle Kundinnen und Kunden. Sie berühren nicht die vereinbarte Kernleistung.

4b. KI-Funktionen für Anwältinnen und Anwälte; kostenlose Testphase

Die KI-Funktionen des Anwaltsbereichs (u. a. KI-Assistent, Agenten, Recherche, Canvas, Lex & Lexi sowie die KI-Funktionen des Mandantenportals) stehen nur zur Verfügung, solange (a) ein kostenpflichtiger Tarif aktiv ist, (b) der Anbieter einen Tarif ausdrücklich freigeschaltet hat oder (c) eine kostenlose Testphase läuft. Der Tarif „Kanzlei Free“ enthält keine KI-Funktionen. Token-Pakete (Ziffer 4), der automatische Nachkauf (Ziffer 4c) und Zusatzabos (Ziffer 4a) gibt es nur mit einem kostenpflichtigen oder vom Anbieter ausdrücklich freigeschalteten Tarif, nicht in der Testphase und nicht mit dem Tarif „Kanzlei Free“.

  • Testphase. Nach erfolgreicher Prüfung der Anwaltszulassung erhält eine Kanzlei einmalig eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ab Freischaltung im Umfang des Tarifs „Kanzlei Start“, jedoch mit einem eigenen Testphasen-Kontingent, das in der Tarifübersicht ausgewiesen ist. In der Testphase kann höchstens ein Schriftsatz-Lauf (Ende-zu-Ende) ausgeführt werden; die Vertragserstellung und Token-Pakete stehen in der Testphase nicht zur Verfügung. Je Kanzlei, je Person und je Kammer-Mitgliedsnummer wird höchstens eine Testphase gewährt; Demo- und Vorführkonten sind ausgenommen. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.
  • Ende der Testphase. Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht in einen kostenpflichtigen Tarif über; es entstehen keine Kosten.
  • Nach dem Ende einer Testphase oder eines Tarifs bleiben Akten, Dokumente und Einstellungen erhalten. KI-Funktionen — einschließlich automatischer KI-Abläufe wie der Sichtung neu eingegangener Dokumente — stehen erst nach Abschluss oder Freischaltung eines Tarifs wieder zur Verfügung. Gekaufte, nicht verbrauchte Token-Pakete verfallen durch das Ende des Tarifs nicht; sie sind jedoch nur nutzbar, solange ein kostenpflichtiger Tarif besteht, und ruhen bis zum erneuten Abschluss eines solchen Tarifs. Eine in den Tarifdetails ausgewiesene Befristung eines Pakets bleibt unberührt.

4c. Automatischer Nachkauf von Token-Paketen (nur Anwaltsbereich)

Token-Pakete können einmalig von Hand gekauft werden (Abschnitt 4). Zusätzlich kann die Kundin bzw. der Kunde im Anwaltsbereich freiwillig einrichten, dass der Anbieter bei Erreichen einer Schwelle automatisch ein Token-Paket nachkauft („Automatischer Nachkauf“). Wer das nicht einrichtet, ist daran nicht gebunden; der Vertrag und der Kauf von Hand bleiben unverändert.

  • Ausdrückliche Einwilligung. Der automatische Nachkauf wird nur wirksam, wenn die Kundin bzw. der Kunde unter „Abo & Tarife“ (a) ein Zahlungsmittel hinterlegt, (b) Paketgröße, Schwelle und Höchstzahl der Käufe je Kalendermonat festlegt und (c) der dort angezeigten Erklärung ausdrücklich zustimmt. Der Anbieter speichert die Fassung der Erklärung, ihre Sprache und den Zeitpunkt der Zustimmung als Nachweis.
  • Auslösung. Der Anbieter kauft das gewählte Paket nach, wenn der Rest des Token-Kontingents (Monatskontingent einschließlich bereits gekaufter Token; bei Kanzleien des gemeinsamen Pools) den eingestellten Anteil des Monatskontingents erreicht oder unterschreitet. Wählbar sind 5, 10 oder 20 Prozent (Voreinstellung 10 Prozent); bei individuell vereinbarten Tarifen ohne festes Kontingent bezieht sich der Anteil auf die Paketgröße. Je Kalendermonat (Zeitzone Europe/Berlin) werden höchstens so viele Pakete nachgekauft, wie als Höchstzahl eingestellt ist (Voreinstellung 3, wählbar 1 bis 10). Solange ein Nachkauf noch läuft, wird kein weiterer ausgelöst. Der automatische Nachkauf ist nur mit einem kostenpflichtigen Tarif möglich (Ziffer 4b).
  • Preis und Zahlung. Es gilt der zum Zeitpunkt des Kaufs ausgewiesene Preis des gewählten Pakets (netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Abschnitt 4). Der Betrag wird mit dem hinterlegten Zahlungsmittel ohne weitere Mitwirkung eingezogen. Das Zahlungsmittel wird beim Zahlungsdienstleister Stripe hinterlegt; der Anbieter erhält weder eine Karten- noch eine Kontonummer. Die gekauften Token werden wie bei einem von Hand gekauften Paket gutgeschrieben; über jeden Kauf erhält die Kundin bzw. der Kunde eine Rechnung per E-Mail.
  • Zahlungsmittel, Lastschrift und Rückbuchung. Als Zahlungsmittel stehen Karte und SEPA-Lastschrift zur Verfügung, ferner PayPal, soweit es bei der Einrichtung angeboten wird. Die Nutzung dieser Zahlungsarten ist für die Kundin bzw. den Kunden entgeltfrei. Bei der Einrichtung einer SEPA-Lastschrift erteilt die Kundin bzw. der Kunde dem Zahlungsdienstleister Stripe ein SEPA-Lastschriftmandat für die nach diesem Abschnitt ausgelösten Käufe; Betrag und Zeitpunkt ergeben sich aus Paketgröße, Schwelle und Höchstzahl. Die Einstellung gilt zugleich als Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Häufigkeit der möglichen Einzüge; zu jedem Einzug erhält die Kundin bzw. der Kunde die Rechnung per E-Mail, und die Frist für die Vorabinformation wird insoweit auf die Zeit bis zum Einzug verkürzt. Bei einer Lastschrift werden die Token erst gutgeschrieben, wenn der Zahlungseingang bestätigt ist; das kann einige Werktage dauern, und bis dahin wird kein weiterer automatischer Nachkauf ausgelöst. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgegeben (Rücklastschrift) und hat die Kundin bzw. der Kunde das zu vertreten, etwa mangels Deckung oder wegen eines unzutreffenden Kontos, bleibt der Zahlungsanspruch bestehen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, bereits gutgeschriebene, noch nicht verbrauchte Token in Höhe des offenen Betrags wieder abzuziehen, den automatischen Nachkauf zu pausieren und die Lastschrift dafür als Zahlungsmittel auszuschließen. Die Kundin bzw. der Kunde ersetzt dem Anbieter den durch die Rücklastschrift entstandenen Schaden, insbesondere die vom Zahlungsdienstleister oder von Banken berechneten Rücklastschriftgebühren, in der tatsächlich angefallenen Höhe; eine Pauschale wird nicht erhoben. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Ansprüche des Anbieters bei Zahlungsverzug, insbesondere Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (die auf den Schadensersatz angerechnet wird, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht), sowie gesetzliche Rechte der Kundin bzw. des Kunden, etwa bei nicht autorisierten Einzügen, bleiben unberührt.
  • Kanzleien. In einer Kanzlei können nur die Verwaltenden (Inhaber, Administratoren) den automatischen Nachkauf einrichten und ändern. Die gekauften Token stehen dem gemeinsamen Pool der Kanzlei zur Verfügung; bezahlt wird mit dem Zahlungsmittel der einrichtenden Person. Verliert diese die Verwaltungsrechte, wird der automatische Nachkauf pausiert.
  • Jederzeit abstellbar. Die Kundin bzw. der Kunde kann den automatischen Nachkauf jederzeit unter „Abo & Tarife“ ausschalten oder das Zahlungsmittel entfernen; eine Kündigung des Tarifs ist dafür nicht nötig. Die Änderung gilt für künftige Käufe; ein bereits ausgelöster Kauf wird abgeschlossen.
  • Zahlungsausfall. Scheitert die Zahlung, versucht der Anbieter es einmal nach 24 Stunden erneut. Scheitert auch dieser Versuch, oder verlangt die Bank eine Bestätigung, die nur die Kundin bzw. der Kunde geben kann, wird der automatische Nachkauf pausiert und die Kundin bzw. der Kunde per E-Mail informiert. Eine Pause ist keine Kündigung des Tarifs. Gelingt die Gutschrift der Token nach einer erfolgreichen Zahlung technisch nicht, erstattet der Anbieter den Betrag.
  • Nur für Unternehmer. Der automatische Nachkauf steht ausschließlich Unternehmern im Anwaltsbereich zur Verfügung; für Verbraucher gilt er nicht, und das Widerrufsrecht nach Abschnitt 5 ist dafür nicht eröffnet. Gesetzliche Rechte bei fehlerhafter Abrechnung bleiben unberührt.
  • Aussetzung. Der Anbieter kann den automatischen Nachkauf aus technischen oder Sicherheitsgründen vorübergehend aussetzen. Der Kauf eines Token-Pakets von Hand bleibt dann möglich.

4d. Kanzlei-Abonnement und Anwaltsplätze

Das Abonnement im Anwaltsbereich wird für eine Kanzlei abgeschlossen und enthält einen zugelassenen Berufsträger. Für die Nutzung durch weitere Personen gilt:

  • Anwaltsplätze. Jede weitere Anwältin und jeder weitere Anwalt, die bzw. der KI-Funktionen der Kanzlei nutzen soll, benötigt einen kostenpflichtigen Anwaltsplatz. Anwaltsplätze werden monatlich abgerechnet und sind zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündbar. Der Preis steht in der Tarifübersicht und versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Ziffer 4).
  • Gemeinsames Kontingent. Ein Anwaltsplatz enthält kein eigenes Kontingent. Die KI-Nutzung aller Berufsträger der Kanzlei wird auf das gemeinsame Kontingent der Kanzlei und auf gekaufte Token-Pakete angerechnet (Ziffern 4a und 4c).
  • Budget je Berufsträger. Die Verwaltenden der Kanzlei (Inhaber, Administratoren) können für einzelne Berufsträger ein monatliches Budget festlegen. Das Budget begrenzt die Anrechnung auf das gemeinsame Kontingent für die jeweilige Person; es erhöht das Kontingent nicht.
  • Kein freier Platz. Ist kein Anwaltsplatz frei, kann kein weiterer Berufsträger der Kanzlei hinzugefügt werden; ein bereits vorhandenes Mitglied kann die KI-Funktionen erst nach Buchung eines Platzes nutzen. Bucht eine Kanzlei erstmals einen kostenpflichtigen Tarif, haben bereits vorhandene Mitglieder dafür eine Frist von 14 Tagen.
  • Personen ohne anwaltliche Zulassung. Personen ohne anwaltliche Zulassung (ohne Verifizierung) haben keinen Zugang zu KI-Funktionen und benötigen keinen Anwaltsplatz.
  • Keine Weitergabe. Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden; ein Zugang darf nur von der Person genutzt werden, für die er eingerichtet ist.

5. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der separaten Widerrufsbelehrung. Mit Beginn der Erbringung digitaler Inhalte (insbesondere KI-Analyse, Vergleich, Schreiben, Anwalts­vermittlung) erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 6 BGB für die jeweils verbrauchten Credits, sofern Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben.

6. Laufzeit und Kündigung

Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Abonnements die in den Tarifdetails ausgewiesene Mindest­laufzeit; sie verlängert sich nicht automatisch über das gewählte Intervall hinaus, sondern endet zum vereinbarten Termin oder wird gemäß den im Bestellvorgang ausgewiesenen Bedingungen verlängert. Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungs­zeitraums über die Account-Einstellungen oder per E-Mail an info@smartlegalpro.com möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Seiten unberührt. Bei jährlicher Zahlung (Ziffer 4) ist die ordentliche Kündigung zum Ende des gebuchten Zwölfmonatszeitraums möglich.

Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei: schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, gegen die Acceptable Use Policy oder gegen geltendes Recht; wiederholtem Zahlungsverzug; missbräuchlicher Nutzung von Sicherheits-, Credits- oder Rate-Limit- Mechanismen; oder begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen. Der Anbieter ist in diesen Fällen berechtigt, das Konto sofort zu sperren und/oder zu löschen. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Wichtiger Grund des Kunden; Erstattung. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn der Anbieter vertraglich zugesagte Leistungen wesentlich und dauerhaft nicht mehr erbringt oder wesentlich verschlechtert oder wenn dem Kunden die Fortsetzung des Vertrags wegen einer gesetzlichen oder berufsrechtlichen Änderung unzumutbar wird. Kündigt der Kunde aus einem solchen Grund berechtigt oder beendet der Anbieter den Vertrag ohne einen vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund vor Ablauf des bezahlten Zeitraums, erstattet der Anbieter das auf die Zeit nach Vertragsende entfallende, im Voraus gezahlte Entgelt anteilig, berechnet je vollem Monat.

Einstellung des Dienstes. Stellt der Anbieter die Plattform oder den vom Kunden gebuchten Tarif dauerhaft ein, teilt er dies dem Kunden, soweit möglich, mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Die betroffenen Verträge enden zum Zeitpunkt der Einstellung. Im Voraus gezahltes Entgelt für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig, berechnet je vollem Monat; das gilt bei monatlicher wie bei jährlicher Zahlung. Für die Rückgabe der Daten nach Vertragsende gilt Ziffer 12 (Auftragsverarbeitungsvertrag). Gesetzliche Ansprüche des Kunden, die sich nicht ausschließen lassen, bleiben unberührt.

7. Pflichten und Zusicherungen des Kunden

  • Der Kunde sichert zu, nur Dokumente hochzuladen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt und für die eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Verarbeitung besteht.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Acceptable Use Policy einzuhalten.
  • Der Kunde ist für die Sicherung eigener Daten selbst verantwortlich; der Anbieter erbringt regelmäßige Backups als zusätzlichen Service ohne Wiederherstellungs­garantie.
  • Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungs­kosten.

8. KI-Ergebnisse, Grenzen, Eigenverantwortung

KI-Ergebnisse werden statistisch auf Basis großer Sprachmodelle erzeugt. Sie können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder fachlich unzureichend sein („Halluzinationen"). KI-Ergebnisse sind als unverbindliche Information und Orientierung zu verstehen, nicht als verbindliche juristische Bewertung. Der Kunde verpflichtet sich, KI-Ergebnisse vor jeder Verwendung kritisch zu prüfen und bei Bedarf anwaltlichen Rat einzuholen. Die KI trifft keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Weitere Informationen unter AI-Transparenz.

8a. Vertragsgenerator, Vertragsüberarbeitung und Muster

(1) Leistung. Wir stellen Ihnen (a) allgemeine, für typische Fälle verfasste Vertragsmuster mit Werkzeugen bereit, mit denen Sie ein Muster auswählen, Optionen wählen, Angaben einfügen und Textstellen auf Ihre Anweisung mit Hilfe einer KI umformulieren lassen können, und (b) ein Werkzeug, mit dem Sie einen eigenen Vertragstext hochladen und von einer KI auf Ihre Anweisung Änderungsvorschläge erstellen lassen können. Geschuldet ist die Bereitstellung des gewählten Musters beziehungsweise Werkzeugs in der beschriebenen Form und die zutreffende Übernahme Ihrer Angaben und Anweisungen in den Text. Nicht geschuldet sind eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls, eine Beratung oder ein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg.

(2) Keine Rechtsdienstleistung, keine Kanzlei. Die Plattform ist ein technisches Hilfsmittel und wird nicht als Anwaltskanzlei betrieben. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung (Ziffer 2); durch die Nutzung entsteht kein Mandats-, Beratungs- oder Auskunftsverhältnis, auch nicht mit Personen, die an der Plattform mitwirken. Die KI ist ein Werkzeug, das auf Ihre Anweisung Texte vorschlägt; sie prüft Ihren Einzelfall nicht rechtlich, und ihre Ergebnisse sind keine Rechtsberatung.

(3) Ihre Rolle. Sie entscheiden, ob ein Muster oder ein Vorschlag zu Ihrem Vorhaben passt, welche Optionen Sie wählen und welche Angaben Sie machen, und Sie prüfen den fertigen Text vor der Verwendung. Bei Zweifeln, hohem wirtschaftlichem Wert, langer Bindung oder besonderen Umständen empfehlen wir dringend, eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuzuziehen.

(4) KI-Unterstützung. Vorschläge der KI beruhen auf Ihren Anweisungen. Sie können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein und werden von uns nicht einzeln geprüft. Sie übernehmen einen Vorschlag nur nach eigener Prüfung.

(5) Rechtsstand; Beta-Muster. Die Muster beruhen auf der Rechtslage, die bei der jeweiligen Fassung des Musters berücksichtigt wurde; den Rechtsstand und das Datum der Fassung weisen wir im Katalog, im Vertragsassistenten und im erzeugten Dokument aus. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich laufend; wir sichern nicht zu, dass ein Muster zu jedem Zeitpunkt dem neuesten Stand entspricht. Muster mit der Kennzeichnung „Beta“ sind neu und noch nicht von einer Fachperson der jeweiligen Rechtsordnung durchgesehen. Über diese Eigenschaften informieren wir Sie vor dem Erstellen gesondert; Sie bestätigen sie dort ausdrücklich.

(6) Mängelrechte. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln unserer Leistung bleiben unberührt.

(7) Haftung. Für die Haftung gilt Ziffer 11. Haben Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden oder Polen, gelten für Leistungen nach dieser Ziffer 8a die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 11 nicht; wir haften insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts bleiben im Übrigen unberührt.

8b. Fristen und Termine

(1) Hilfen. Die Plattform kann in Dokumenten und in Ihren Angaben mögliche Fristen und Termine erkennen, auf Ihre Anweisung eine Frist berechnen, Fristen und Termine in einem Fristenregister anzeigen und an dort eingetragene Fristen erinnern. Das sind Hilfen. Sie können unvollständig, fehlerhaft oder verspätet sein, zum Beispiel wenn ein Dokument nicht lesbar ist, ein Zugangsdatum fehlt oder eine Erinnerung nicht zugestellt wird. Wir sichern nicht zu, dass jede Frist erkannt, richtig berechnet, eingetragen oder rechtzeitig erinnert wird.

(2) Fristenkontrolle bleibt bei Ihnen. Die Prüfung, Berechnung und Überwachung von Fristen und die Entscheidung, was bis wann zu tun ist, bleiben bei Ihnen; bei Anwältinnen und Anwälten bei der Anwältin oder dem Anwalt und der Kanzlei. Wie nach den Ziffern 8 und 8a ist die KI ein Werkzeug, das auf Ihre Anweisung arbeitet und Ihren Einzelfall nicht rechtlich prüft; ein Datum, das die Plattform nennt, ist ein Hinweis, den Sie vor der Verwendung anhand von Dokument, Zugang und Gesetz prüfen. Die Plattform ersetzt keine Fristenüberwachung der Kanzlei.

(3) Eigene Fristenverwaltung. Führen Sie Ihre Fristen in einer eigenen Fristenverwaltung und wählen Sie das in den Einstellungen so, zeigt die Plattform Fristfunde bei der Auswertung neuer Dokumente nur als ruhigen Hinweis. Fristen, die Sie selbst im Fristenregister eintragen, und deren Erinnerungen bleiben davon unberührt.

(4) Haftung. Für die Haftung gilt Ziffer 11. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.

9. Anwaltsvermittlung

Bei einer Vermittlung an eine:n Partner-Anwält:in entsteht der Mandatsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Anwält:in. Der Anbieter ist nicht Vertragspartei der anwaltlichen Beratung und schuldet weder eine bestimmte Bearbeitungs­zeit noch die Annahme des Mandats. Ein Mandat entsteht weder durch Upload, KI-Analyse, Vermittlung oder Plattform-Chat, sondern ausschließlich durch eine ausdrückliche Mandats­vereinbarung. Die Anwält:in prüft eigenverantwortlich Interessen­konflikte (§ 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA). Vor jeder Übermittlung bestätigt der Kunde aktiv per Checkbox seine Einwilligung; ab Empfang gilt die anwaltliche Verschwiegenheits­pflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB). Details: Übergabe an Anwält:in.

10. Verfügbarkeit, Wartung, Service Levels

Der Anbieter erbringt die Plattform als „Best Effort"-Dienst mit einer Ziel-Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel, gemessen über die produktiv erreichbare Anwendungsschicht. Geplante Wartungs­arbeiten werden, sofern möglich, vorab angekündigt; Notfall-Wartungen sind jederzeit möglich. Ein verbindliches Service Level Agreement (SLA) wird ausschließlich in separaten Enterprise-Vereinbarungen ausgewiesen.

Der Anbieter behält sich vor, Funktionen der Plattform anzupassen, zu ergänzen oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern der wesentliche Leistungscharakter als KI-gestützte Rechts­informations­plattform erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kostenpflichtiger Kern­leistungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; auf Anfrage erfolgt eine anteilige Gutschrift nicht genutzter Vorauszahlungen für die verbleibende Abrechnungs­periode.

11. Haftung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungs­gesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut; die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-generierten Inhalte sowie nicht für die Beratungs- oder Vertretungs­leistung vermittelter Anwält:innen.

Die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber einem Kunden für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an den Anbieter entrichtet hat, maximal jedoch EUR 5.000 pro Schadensfall und Kalenderjahr. Diese Deckelung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden, für die der Anbieter eine ausdrückliche Garantie übernommen hat oder die auf dem Produkt­haftungs­gesetz beruhen.

12. Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Berufsgeheimnis

Der Schutz personenbezogener Daten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung. Soweit der Kunde im Rahmen der Plattform personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, schließen die Parteien zusätzlich einen Auftragsverarbeitungs­vertrag (AVV); dieser geht in Bezug auf die Datenverarbeitung diesen AGB vor. Soweit Inhalte dem anwaltlichen Berufs­geheimnis (§ 203 StGB, § 43a Abs. 2 BRAO) unterfallen, gelten die Verschwiegenheits­regeln des AVV einschließlich der Verpflichtung sämtlicher Subunternehmer (§ 203 Abs. 4 StGB).

12a. Geistiges Eigentum; Generierte Inhalte

Die Plattform, ihre Oberfläche, Marken, Dokumentation und sonstigen Bestandteile sind durch das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte der MaSa Tech und Betriebs GmbH oder Dritter geschützt. Dem Kunden wird für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eingeräumt; eine weitergehende Verwertung — insbesondere Vervielfältigung, Weitervertrieb oder Bearbeitung von Plattformbestandteilen — ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

Hochgeladene Inhalte (Dokumente, Texte) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die für den Betrieb der Plattform technisch erforderliche, auf die Vertragsdauer und den Plattformbetrieb beschränkte Nutzungslizenz zur Speicherung, Verarbeitung und KI-Analyse dieser Inhalte ein.

KI-generierte Ergebnisse (Analysen, Antwortschreiben, Vorlagen, strukturierte Auswertungen), die auf Grundlage der Eingaben des Kunden erstellt werden, werden dem Kunden zur unbeschränkten eigenen Nutzung überlassen; der Anbieter beansprucht daran kein Eigentum. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung selbst verantwortlich (s. Ziffer 8).

Der Anbieter ist berechtigt, vollständig anonymisierte und aggregierte Nutzungsstatistiken sowie Qualitätskennzahlen zu erheben und für die Weiterentwicklung der Plattform zu verwenden, soweit kein Rückschluss auf einzelne Kunden oder deren Inhalte möglich ist.

12b. Produkt- und Werbe-E-Mails; Widerspruchsrecht

Der Anbieter darf die vom Kunden im Zusammenhang mit einem kostenpflichtigen Erwerb angegebene E-Mail-Adresse nach Maßgabe des § 7 Abs. 3 UWG dazu verwenden, den Kunden über eigene, ähnliche Leistungen zu informieren (Direktwerbung). Eine Einwilligung wird hierfür nicht erteilt und ist auch nicht erforderlich; diese Regelung ist rein klarstellend und begründet keine über das Gesetz hinausgehende Befugnis.

Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen— über den Abmelde-Link in jeder Werbe-E-Mail, über den Schalter „Werbe- und Produkt-E-Mails" in den Account-Einstellungen oder formlos an info@smartlegalpro.com. Hierfür entstehen dem Kunden keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Umfang, Häufigkeit und Speicherdauer sind in Abschnitt 4i der Datenschutzerklärung beschrieben.

Vom Widerspruch unberührt bleiben E-Mails, die zur Durchführung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind — insbesondere Anmelde- und Sicherheits­nachrichten, Rechnungen und Zahlungsbelege (§ 14 UStG) sowie Fristen-Erinnerungen.

13. Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Leistungs­ausfälle, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen (insb. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige Internet- oder Energieausfälle, Cyber-Angriffe Dritter). Die Leistungspflichten sind für die Dauer des Ereignisses und seiner Auswirkungen ausgesetzt; Erstattungs­ansprüche bestehen nur in Höhe nicht verbrauchter Vorleistungen.

14. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Rechtsprechungs- oder Gesetzes­änderungen, neue Funktionen, Sicherheits­anforderungen) erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (insb. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen. Preise und Leistung laufender Abonnements werden durch eine solche Änderung nicht berührt (Ziffer 4).

15. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig; § 354a HGB bleibt unberührt. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs­recht ausüben.

16. Hochrisiko-Sachverhalte / Notfälle

Smart Legal Pro ist nicht für Strafverteidigung in Haft, akute Fristen unter 24 Stunden, Suizid-/Gewalt­situationen oder andere Notlagen geeignet. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte unmittelbar an eine zugelassene Anwält:in oder an die in Ihrem Land geltenden Notruf- und Krisendienste:

  • Deutschland: Polizei 110, Feuerwehr/Rettungsdienst 112, Telefonseelsorge 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222
  • Österreich: Polizei 133, Rettung 144, Euro-Notruf 112, Telefonseelsorge 142
  • Schweiz: Polizei 117, Sanität 144, Feuerwehr 118, Euro-Notruf 112, Dargebotene Hand 143
  • EU/EWR (allgemein): Euro-Notruf 112 (Polizei, Feuerwehr, Rettung)
  • Außerhalb EU/EWR: bitte die lokalen Notrufnummern Ihres Aufenthaltslandes verwenden.

Die genannten Rufnummern sind unverbindliche Hinweise nach bestem Kenntnisstand; verbindlich sind ausschließlich die im jeweiligen Land amtlich veröffentlichten Notrufnummern.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbraucherverträgen findet diese Rechtswahl nur insoweit Anwendung, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder­vermögen ist – soweit zulässig – Berlin.

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich bleiben die zwingenden Schutz­vorschriften des englischen Rechts (insb. Consumer Rights Act 2015, UK GDPR) unberührt. Für Verbraucher mit Aufenthalt in der Schweiz gilt ergänzend das schweizerische Obligationenrecht (OR) und das Datenschutzgesetz (DSG), soweit deren Schutz das durch diese AGB gewährleistete Niveau übersteigt.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung: Die OS-Plattform der EU-Kommission wurde gemäß Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 abgeschaltet; eine Verlinkungspflicht nach Art. 14 ODR-VO besteht seitdem nicht mehr. Der Anbieter ist im Übrigen weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Allgemein zuständig wäre die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein (universalschlichtungsstelle.de).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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