Kleine Sachen selbst vor Gericht — begleitet, nicht allein
Am Amtsgericht braucht es für viele kleine Streitigkeiten keinen Anwalt: eine offene Rechnung, eine Fluggast-Ausgleichszahlung, ein Mangel beim Kauf, ein Reisemangel. Was viele abschreckt, ist die Förmlichkeit — Rubrum, bestimmte Anträge, Beweisangebote, Fristen. Genau hier setzt der neue Prozessbegleiter an: Sie führen Ihr Verfahren selbst, die KI begleitet Sie wie eine Anwältin durch die Schritte.
Eignung zuerst — kein Verkauf eines aussichtslosen Verfahrens
Sie schildern Ihr Anliegen, und die KI prüft zuerst die Eignung: zuständiges Gericht, Streitwert, ob Anwaltszwang besteht, wie das Kostenrisiko aussieht. Das Ergebnis ist eine klare Ampel — geeignet, mit Vorsicht, oder „besser ein Anwalt". Bei kleinen Geldforderungen bis 600 € weist der Prozessbegleiter auf das vereinfachte Verfahren (§ 495a ZPO) hin, das sich besonders für Selbstvertretung eignet.
Was der Prozessbegleiter für Sie tut
- Gerichtspost erklären: Verfügung, Beweisbeschluss, Ladung oder Urteil hochladen — die KI sagt in Klartext, was es ist, was es bedeutet, was zu tun ist und bis wann. Erkannte Fristen landen automatisch in Ihrem Kalender.
- Schriftsätze entwerfen: Klage, Klageerwiderung, Replik, Vergleichsvorschlag und mehr — in deutscher Form (Rubrum, bestimmte Anträge, Begründung mit Beweisangeboten direkt an der richtigen Stelle, Anlagenverzeichnis), nicht im US-Stil. Jede zitierte Norm wird gegen amtliche Quellen geprüft.
- Fristen im Blick: echte Fristenberechnung (Werktag-/Feiertagsverschiebung) mit mehrstufiger Erinnerung, damit nichts durchs Raster fällt.
- Selbst einreichen: Sie erhalten ein fertiges DOCX/PDF plus eine genaue Anleitung — Unterschrift, Abschriften, Rechtsantragstelle oder Mein Justizpostfach, Gerichtskostenvorschuss.
Von der Klage bis zum Geld — der ganze Weg
Neu ist, dass der Prozessbegleiter Sie über den gesamten Verlauf begleitet, nicht nur beim ersten Schriftsatz:
- Klage-Check: ein Sicherheits-Blick vor dem Einreichen — wie vollständig ist die Klage, welches Gericht ist zuständig (und ab wann besteht Anwaltszwang), und droht Verjährung? Alles deterministisch gerechnet, nicht geraten.
- Beweis-Manager: ordnen Sie jeder Behauptung ein Beweismittel zu; Urkunden werden automatisch zu nummerierten Anlagen (K1, B1 …).
- Kosten und Vergleich: ein Rechner schätzt die Gerichts- und Anwaltskosten (GKG/RVG); eine Entscheidungshilfe zeigt ehrlich, ab welcher Erfolgsaussicht sich der Streit gegenüber einem Vergleich lohnt — inklusive der Frage, ob die Gegenseite überhaupt zahlen kann.
- Die Gegenseite mitdenken: auf Wunsch antizipiert die KI die wahrscheinlichen Einwände der Gegenseite und schlägt Erwiderungen vor — wie ein kleiner Moot-Court.
- Termin-Vorbereitung: wie die mündliche Verhandlung abläuft, was Sie mitbringen und wie Sie sicher auftreten.
- Vollstreckung: gewonnen ist nicht gleich bezahlt — der Assistent zeigt den richtigen Weg zum Geld (Konto- oder Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft).
Die abgedeckten Fälle reichen über Geldforderungen hinaus: Fluggast-Entschädigung, Reise- und Kaufmängel, Mietkautions-Rückzahlung und Nachbarrecht („Baum vom Nachbarn"). Bezahlen können Sie pro Schritt — oder einmalig ein Komplettpaket pro Verfahren freischalten, dann sind alle Schriftsätze und Erklärungen inklusive.
Sie bleiben Herr des Verfahrens
Wichtig: Der Prozessbegleiter ist ein Selbsthilfe-Werkzeug, keine Rechtsberatung und keine Vertretung durch uns. Sie prüfen, unterschreiben und reichen selbst ein — die KI kann irren, deshalb steht vor jedem Schritt eine Pflicht-Prüfung. Wird es zu komplex oder besteht Anwaltszwang, übergeben wir die Sache mit einem strukturierten Übergabe-Brief nahtlos an eine Kanzlei über den Anwalts-Marktplatz.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
Der Prozessbegleiter kennt die Unterschiede: in Österreich das Bezirksgericht (mit Anwaltspflicht ab 5.000 €), in der Schweiz das obligatorische Schlichtungsverfahren vor der Klage. Für die Schweiz führt er Sie jetzt durch die echten Stationen — Schlichtungsgesuch, Schlichtungsverhandlung, Klagebewilligung und erst dann die Klage im vereinfachten Verfahren. So bekommen Sie überall die richtigen Schritte — nicht ein deutsches Muster mit Schweizer Etikett.
Mehr dazu in der Hilfe: Selbst klagen — Schritt für Schritt.



