Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist
- Anhang 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00–59
- Anhang 1 zu Anlage 6a Muster des Antragsformulars
- Anhang 1 zu Anlage 21 Bescheinigung über die Teilnahme an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung in der Binnenschifffahrt
- Anhang 1 zu Anlage 23 Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang für atemschutzgerättragende Personen in der Binnenschifffahrt
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
- Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68–95
- Anhang 2 zu Anlage 6a Muster für den Zulassungsbescheid
- Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele
- Anhang 2 zu Anlage 23
- § 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
- Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person
- Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen
- Anhang 3 zu Anlage 6a Muster für den Nachweis der praktischen Tätigkeit
- § 4 Zuständige Behörde
- Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
- § 5 Identitätsnachweis
- Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
- § 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
- Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal
- Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2) Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
- § 7 Übersetzungen
- Anlage 7 (zu § 29) Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute
- § 8 Gebühren und Auslagen
- Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1) Befähigungsstandards für die Betriebsebene
- § 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
- Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) Befähigungsstandards für die Führungsebene
- § 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
- Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
- § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4) Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
- § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
- Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2) Prüfungsprogramm Schifferzeugnis
- § 13 Amtlicher Berechtigungsschein
- Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
- § 14 Befreiungsmöglichkeiten
- Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
- § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
187 §§