Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Organisation des Militärischen Abschirmdienstes
- § 2 Aufgaben
- § 4 Allgemeine Befugnisse zur Datenerhebung
- § 5 Vorprüfung
- § 7 Maßnahmerichtung
- § 8 Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
- § 9 Observation
- § 10 Überwachung des gesprochenen Wortes
- § 11 Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung
- § 12 Technische Ortung; Aufenthaltsbestimmung
- § 13 Einsatz von Vertrauenspersonen
- § 14 Einsatz von verdeckten Bediensteten
- § 15 Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet
- § 16 Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik; Asservatenauswertung
- § 17 Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte
- § 18 Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs
- § 19 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 20 Besondere Auskunftsverlangen zu sonstigen Daten
- § 21 Besondere Auskunftsverlangen bei informationstechnischen Angriffen fremder Mächte
- § 22 Anordnung von besonderen Befugnissen
- § 23 Mitteilungspflichten
- § 25 Besondere Eigensicherungsbefugnisse
- § 26 Verfahren für den Einsatz der Eigensicherungsbefugnisse
- § 28 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- § 29 Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern
- § 30 Übermittlungsverbote
- § 31 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
- § 32 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
- § 33 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
- § 34 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
- § 35 Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
- § 36 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlungen
- § 37 Weiterverarbeitung durch die empfangende Stelle
- § 38 Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 39 Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- § 40 Weitere Verfahrensregelungen
- § 41 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- § 45 Gerichtliche Kontrolle
- § 46 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 52 Spannungs- und Verteidigungsfall
57 §§