§ 37 · Dokumente & Akte

Familien-, Sozial- und Steuerrecht: Bescheid-Prüfung mit automatischer Fristen-Verlängerung ist live

15 neue Use-Cases vom Jobcenter-Bescheid bis zum Steuerbescheid — und eine automatische Prüfung der Rechtsbehelfsbelehrung, die die Frist korrekt verlängert, wenn die Belehrung mangelhaft ist (§ 58 VwGO, § 356 AO, § 66 SGG).

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Dokumente & Akte
Amtlicher Briefumschlag mit Uhr und Siegel — Symbolbild für Bescheid-Prüfung
Amtlicher Briefumschlag mit Uhr und Siegel — Symbolbild für Bescheid-Prüfung

Worum es geht

Behördenentscheidungen — vom Jobcenter-Bescheid über die Krankenkassen-Ablehnung bis zum Steuerbescheid — sind regelmäßig formell mangelhaft. Eine falsche oder fehlende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert die Widerspruchsfrist gesetzlich von einem Monat auf bis zu einem Jahr. In der Praxis weiß das fast niemand.

Was ist neu

  • Automatische Bescheid-Prüfung. Jede Analyse erkennt jetzt, ob ein Schreiben ein Verwaltungsakt ist, und prüft die Rechtsbehelfsbelehrung auf Form, Frist, Adressat und Norm. Mängel werden konkret benannt.
  • Korrekte Frist statt Standardfrist. Bei Mängeln verlängert sich die Frist nach § 58 VwGO (Verwaltungsrecht), § 356 AO (Steuerrecht) oder § 66 SGG (Sozialrecht) auf bis zu ein Jahr. Wir rechnen und zeigen die wirksame Frist direkt im Ergebnis.
  • 15 neue Use-Cases:

- Familienrecht: Unterhalts-Auskunft, Jugendamt-Schreiben, Scheidungsantrag, Umgangsvereinbarung.

- Sozialrecht: Jobcenter (SGB II), Agentur für Arbeit (ALG I, Sperrzeit), Sozialamt (SGB XII), Krankenkasse, DRV-Rentenbescheid, SGB-I-Mitwirkung, Anhörung vor Aufhebung/Erstattung (§ 24 SGB X).

- Verwaltungs- & Steuerrecht: Steuerbescheid, Einspruchsentscheidung, Verwaltungsbescheid (Wohngeld, BAföG, Kindergeld, Elterngeld), Anhörung nach § 28 VwVfG.

  • Drei neue Rechtsgebiet-Kategorien in der Übersicht: Familienrecht, Sozialrecht, Verwaltungs- & Steuerrecht.

Positionierung

Diese Bereiche sind Erstanalyse und Orientierung — keine Vertretung. Für Sozialgerichts-, Finanzgerichts- und Familiengerichtsverfahren vermitteln wir an Fachanwält:innen, im Familienrecht sogar pflichtweise (Anwaltszwang § 114 FamFG).

Pro Land konfigurierbar

Die Pflichtbestandteile einer Rechtsbehelfsbelehrung und die jeweiligen Verlängerungsfristen pflegen wir pro Land in einem zentralen Regelwerk — von Anfang an so gebaut, dass wir neue Länder ergänzen können, ohne die Analyse selbst zu verändern.

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Wir prüfen Form und Frist und liefern fristwahrende Entwürfe. Eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzt das nicht.

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