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Verbraucher · Mahnung & Mahnbescheid

Mahnung oder Mahnbescheid richtig beantworten

Forderung berechtigt? KI prüft Verjährung, Höhe und Rechtsgrund – plus passende Antwort bzw. Widerspruch.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Ist es ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Umschlag)?
Wurde bereits ein Vollstreckungsbescheid erlassen?
Liegt die Forderung über 5.000 €?
Stammt die Forderung aus 2021 oder älter (mögliche Verjährung)?

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Eine Mahnung von Inkasso oder Gläubiger wirkt einschüchternd, ist aber oft fehlerhaft oder bereits verjährt. Beim gerichtlichen Mahnbescheid gilt eine harte 14-Tages-Frist für den Widerspruch.

Mahnung oder Mahnbescheid hochladen – Sie erhalten eine sachliche Bewertung und je nach Fall ein Antwortschreiben (Verjährungseinrede, Bestreiten der Forderung) oder den Widerspruchsvordruck korrekt ausgefüllt.

Frist im Blick
14 Tage (gerichtlicher Mahnbescheid)
§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Beim gerichtlichen Mahnbescheid haben Sie ab Zustellung 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, droht der Vollstreckungsbescheid.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Schreiben hochladen

Mahnung, Inkasso-Forderung oder gerichtlicher Mahnbescheid.

2

Prüfung

Verjährung, Berechtigung, Höhe der Inkassokosten (RVG-Grenzen), Anerkenntnisrisiko.

3

Antwort erstellen

Sachliche Antwort an Gläubiger oder Widerspruchsformular ausgefüllt.

Was Sie bekommen
  • Schreiben hochladenMahnung, Inkasso-Forderung oder gerichtlicher Mahnbescheid.
  • PrüfungVerjährung, Berechtigung, Höhe der Inkassokosten (RVG-Grenzen), Anerkenntnisrisiko.
  • Antwort erstellenSachliche Antwort an Gläubiger oder Widerspruchsformular ausgefüllt.
Was es nicht ist
  • Keine gerichtliche Vertretung im streitigen Verfahren.
  • Keine Schuldnerberatung im Sinne der Insolvenzordnung.
  • Keine Verhandlung mit Inkassobüros in Ihrem Namen.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Forderungen über 5.000 €, bei bereits ergangenem Vollstreckungsbescheid oder wenn die Sach- und Rechtslage unklar ist, sollten Sie zeitnah anwaltliche Hilfe holen.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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