Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Im Gesetz
- § 1 Persönlicher Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Wehrdienstbeschädigung
- § 4 Besondere Fallgestaltungen
- § 5 Anerkennung der Schädigungsfolgen
- § 6 Grad der Schädigungsfolgen
- § 7 Leistungen der Soldatenentschädigung
- § 8 Antragserfordernis
- § 9 Anspruchskonkurrenz
- § 10 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger
- § 11 Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
- § 12 Abfindung
- § 13 Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, Verordnungsermächtigung
- § 14 Medizinische Versorgung
- § 15 Grundsätze der medizinischen Versorgung
- § 16 Katalog der Leistungen der medizinischen Versorgung
- § 17 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 18 Leistungen zur Mobilität
- § 19 Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 20 Berechnung und Höhe des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 21 Beginn und Ende des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 22 Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung
- § 23 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 24 Kürzung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 25 Soziale Sicherung der Bezieher von Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 26 Erstattung der Kosten selbstbeschaffter Maßnahmen der medizinischen Versorgung
- § 27 Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
- § 28 Voraussetzungen
- § 29 Umfang der Leistungen
- § 30 Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 31 Soziale Sicherung der Bezieher von Übergangsgeld
- § 32 Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 33 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- § 34 Leistungen der Eingliederungshilfe
- § 35 Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- § 36 Leistungen in sonstigen Lebenslagen
- § 37 Anspruch auf Erwerbsschadensausgleich
- § 38 Derzeitiges Einkommen
- § 39 Referenzeinkommen
- § 40 Dauer des Bezugs von Erwerbsschadensausgleich
89 §§