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Verbraucher · CH — Ordnungsbusse / Strafbefehl SVG

Ordnungsbusse oder Strafbefehl SVG prüfen (Schweiz)

Ordnungsbusse oder Strafbefehl nach SVG/OBG erhalten? Einsprache binnen 10 Tagen — sonst rechtskräftig und vollstreckbar.

Keine Kreditkarte · 10 Credits gratis · Jederzeit kündbar

Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Liegt die Zustellung weniger als 10 Tage zurück?
Wird ein Führerausweisentzug erwähnt oder droht?
Übersteigt die Geldstrafe 30 Tagessätze oder ist eine Freiheitsstrafe ausgesprochen?
Bezweifeln Sie die Messung (Radar, Atemalkohol, Drogen-Schnelltest)?

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

Strafbefehl wird ohne Einsprache rechtskräftig wie ein Urteil (Art. 354 Abs. 3 StPO)

Führerausweisentzug nach Art. 16 SVG (parallel verwaltungsrechtlich)

Verbindungsbusse + Geldstrafe + bedingte Strafe möglich

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

In der Schweiz unterscheiden wir Ordnungsbussen (OBG, Bagatellen mit fixer Busse, anonym zahlbar) und Strafbefehle nach Art. 352 StPO bei schwereren Verstößen. Die Einsprachefrist gegen den Strafbefehl beträgt 10 Tage (Art. 354 StPO) — ohne Einsprache wird er rechtskräftig wie ein Urteil.

Dokument hochladen. Wir prüfen Form (Art. 353 StPO: Sachverhalt, Tatbestand, Sanktion, Rechtsmittelbelehrung), Frist und entwerfen Einsprache.

Frist im Blick
10 Tage ab Zustellung
Art. 354 Abs. 1 StPO (Einsprache Strafbefehl)

Die 10-Tage-Frist ist eine gesetzliche Frist (Art. 90 StPO) — Wochenenden zählen, Feiertage und letzter Tag werden auf den nächsten Werktag verschoben (Art. 90 Abs. 2 StPO). Schriftlich, mit Begründung wahlweise, an die ausstellende Behörde.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Bescheid hochladen

Ordnungsbussenzettel oder Strafbefehl — wir extrahieren Tatvorwurf, Norm (SVG/SSV), Busse und Frist.

2

Form & Frist prüfen

Bei Strafbefehl: Art. 353 StPO Mindestinhalt. Verjährung Art. 109 StGB (3 Jahre).

3

Einsprache entwerfen

Schriftliche Einsprache an die Staatsanwaltschaft / Bussen-Amt — fristwahrend, kann auch unbegründet erfolgen.

Was Sie bekommen
  • Bescheid hochladenOrdnungsbussenzettel oder Strafbefehl — wir extrahieren Tatvorwurf, Norm (SVG/SSV), Busse und Frist.
  • Form & Frist prüfenBei Strafbefehl: Art. 353 StPO Mindestinhalt. Verjährung Art. 109 StGB (3 Jahre).
  • Einsprache entwerfenSchriftliche Einsprache an die Staatsanwaltschaft / Bussen-Amt — fristwahrend, kann auch unbegründet erfolgen.
Was es nicht ist
  • Keine Vertretung im erstinstanzlichen Strafverfahren.
  • Keine Beschwerde an Beschwerdekammer / Berufung an kantonales Gericht.
  • Keine Administrativmassnahmen-Beratung (Führerausweisentzug nach Art. 16 SVG).

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei drohendem Führerausweisentzug, Freiheitsstrafe, FiaZ (Fahren in angetrunkenem Zustand) oder grober Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG): Schweizer Strassenverkehrsanwält:in.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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