Ordnungsbusse oder Strafbefehl SVG prüfen (Schweiz)
Ordnungsbusse oder Strafbefehl nach SVG/OBG erhalten? Einsprache binnen 10 Tagen — sonst rechtskräftig und vollstreckbar.
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Schnell-Check: Was ist zu tun?
3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.
Typische Risiken in diesem Fall
Worauf wir besonders achten
Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.
Strafbefehl wird ohne Einsprache rechtskräftig wie ein Urteil (Art. 354 Abs. 3 StPO)
Führerausweisentzug nach Art. 16 SVG (parallel verwaltungsrechtlich)
Verbindungsbusse + Geldstrafe + bedingte Strafe möglich
Was Sie hier in 5 Minuten erledigen
In der Schweiz unterscheiden wir Ordnungsbussen (OBG, Bagatellen mit fixer Busse, anonym zahlbar) und Strafbefehle nach Art. 352 StPO bei schwereren Verstößen. Die Einsprachefrist gegen den Strafbefehl beträgt 10 Tage (Art. 354 StPO) — ohne Einsprache wird er rechtskräftig wie ein Urteil.
Dokument hochladen. Wir prüfen Form (Art. 353 StPO: Sachverhalt, Tatbestand, Sanktion, Rechtsmittelbelehrung), Frist und entwerfen Einsprache.
Die 10-Tage-Frist ist eine gesetzliche Frist (Art. 90 StPO) — Wochenenden zählen, Feiertage und letzter Tag werden auf den nächsten Werktag verschoben (Art. 90 Abs. 2 StPO). Schriftlich, mit Begründung wahlweise, an die ausstellende Behörde.
So funktioniert es
In drei Schritten zum Ergebnis
Bescheid hochladen
Ordnungsbussenzettel oder Strafbefehl — wir extrahieren Tatvorwurf, Norm (SVG/SSV), Busse und Frist.
Form & Frist prüfen
Bei Strafbefehl: Art. 353 StPO Mindestinhalt. Verjährung Art. 109 StGB (3 Jahre).
Einsprache entwerfen
Schriftliche Einsprache an die Staatsanwaltschaft / Bussen-Amt — fristwahrend, kann auch unbegründet erfolgen.
- Bescheid hochladen – Ordnungsbussenzettel oder Strafbefehl — wir extrahieren Tatvorwurf, Norm (SVG/SSV), Busse und Frist.
- Form & Frist prüfen – Bei Strafbefehl: Art. 353 StPO Mindestinhalt. Verjährung Art. 109 StGB (3 Jahre).
- Einsprache entwerfen – Schriftliche Einsprache an die Staatsanwaltschaft / Bussen-Amt — fristwahrend, kann auch unbegründet erfolgen.
- Keine Vertretung im erstinstanzlichen Strafverfahren.
- Keine Beschwerde an Beschwerdekammer / Berufung an kantonales Gericht.
- Keine Administrativmassnahmen-Beratung (Führerausweisentzug nach Art. 16 SVG).
Transparenz
Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann
Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.
Bei drohendem Führerausweisentzug, Freiheitsstrafe, FiaZ (Fahren in angetrunkenem Zustand) oder grober Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG): Schweizer Strassenverkehrsanwält:in.
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