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Verbraucher · Reise- & Flugärger

Flugverspätung, Annullierung, Reisemangel – Entschädigung sichern

VO 261/2004 für Flüge, Pauschalreiserecht für Hotels: Wir berechnen Ansprüche und schreiben den Anspruchsbrief.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

War die Ankunftsverspätung ≥ 3 Stunden oder die Reise annulliert?
Wurde Wetter, Streik oder höhere Gewalt als Grund genannt?
Hat die Airline bereits klar abgelehnt?

Frist im Blick

Flug bis 3 Jahre, Pauschalreise 1 Monat zur Anzeige

VO 261/2004 / § 651j BGB

Fluggastrechte verjähren erst nach 3 Jahren. Reisemängel müssen aber unverzüglich vor Ort + spätestens 1 Monat nach Reise gemeldet werden.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Bei Flugverspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Pauschalreisemängeln stehen Ihnen oft Pauschalentschädigungen oder Reisepreisminderung zu. Viele Airlines zahlen erst nach Mahnung.

Buchungsdaten und Vorfall beschreiben – wir berechnen die Pauschale (250/400/600 €) bzw. Minderungsquote und liefern Anspruchsschreiben.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Vorfall erfassen

Flug-/Buchungsnummer, Distanz, Ankunftsverspätung, Mängel im Hotel.

2

Anspruch berechnen

VO 261/2004 für Flüge, §§ 651i ff. BGB für Pauschalreisen, Frankfurter Tabelle für Hotelmängel.

3

Schreiben senden

PDF-Anspruchsschreiben mit Frist von 14 Tagen.

Was Sie bekommen
  • Vorfall erfassenFlug-/Buchungsnummer, Distanz, Ankunftsverspätung, Mängel im Hotel.
  • Anspruch berechnenVO 261/2004 für Flüge, §§ 651i ff. BGB für Pauschalreisen, Frankfurter Tabelle für Hotelmängel.
  • Schreiben sendenPDF-Anspruchsschreiben mit Frist von 14 Tagen.
Was es nicht ist
  • Keine Klageerhebung oder gerichtliche Vertretung.
  • Keine Erfolgsgarantie bei außergewöhnlichen Umständen (Streik, Wetter).
  • Keine Vertretung gegen Reiseversicherer.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

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