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Verbraucher · DSGVO-Auskunft

Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO einfordern

Was speichert ein Unternehmen über mich? Standardanfrage mit Frist, Eskalation an Aufsichtsbehörde.

Keine Kreditkarte · 10 Credits gratis · Jederzeit kündbar

Frist im Blick

1 Monat

Art. 12 Abs. 3 DSGVO

Das Unternehmen muss innerhalb von einem Monat antworten, in komplexen Fällen verlängerbar auf bis zu 3 Monate mit Begründung.

Es ist eine KI, kein Mensch: Niemand schaut sich Ihren Einzelfall an, und wir wissen nicht, wer sich aus welchem Anlass anmeldet. Deshalb geben wir Hinweise, aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vorgaben und Leitlinien in der Plattform sind nur Leitplanken: Die KI richtet sich nach den verfügbaren Quellen und Ihren Angaben. KI kann Fehler machen — prüfen Sie wichtige Ergebnisse, und fragen Sie bei Zweifeln eine Anwältin oder einen Anwalt.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Sie haben das Recht, von jedem Unternehmen kostenfrei Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu verlangen. Wir liefern Anschreiben, Frist und – bei Nichtreaktion – Vorlage zur Aufsichtsbeschwerde.

Empfänger-Unternehmen wählen oder eingeben, wir generieren das Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO mit Identifikationshilfe und 30-Tage-Frist.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Empfänger wählen

Datenschutzbeauftragten oder Geschäftsführung des Unternehmens.

2

Anfrage versenden

PDF herunterladen und per E-Mail oder Brief zustellen.

3

Eskalation

Bei Nichtreaktion nach 30 Tagen: Aufsichtsbeschwerde-Vorlage mit zuständiger Behörde.

Was Sie bekommen
  • Empfänger wählen – Datenschutzbeauftragten oder Geschäftsführung des Unternehmens.
  • Anfrage versenden – PDF herunterladen und per E-Mail oder Brief zustellen.
  • Eskalation – Bei Nichtreaktion nach 30 Tagen: Aufsichtsbeschwerde-Vorlage mit zuständiger Behörde.
Was es nicht ist
  • Keine Schadenersatzforderung nach Art. 82 DSGVO.
  • Keine Vertretung in einem Bußgeldverfahren.
  • Keine forensische Datenanalyse der erhaltenen Auskunft.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Schadenersatzforderungen, gezielter Datenlöschungsklage oder grenzüberschreitenden Sachverhalten lohnt sich anwaltliche Begleitung.

Lex & Lexi

Sie fragen. Lex oder Lexi zeigt, was Smart Legal Pro kann.

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