Verbraucher · Pflichtteil fordern

Pflichtteil fordern (Schweiz) — neue Quoten seit 2023

Seit 1.1.2023 gelten neue Quoten: Nachkommen 1/2, Eltern kein Pflichtteil. Verletzte Pflichtteile müssen Sie aktiv per Herabsetzungsklage durchsetzen — Frist: 1 Jahr ab Kenntnis.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Liegt ein Testament vor, das Sie enterbt oder übergeht?
Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren größere Schenkungen gemacht?
Verweigern die Erben Auskunft über den Nachlass?
Liegt der Erbfall mehr als 2 Jahre zurück?

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

Erben verweigern oder verzögern die Auskunft (§ 2314 BGB)

Schenkungen der letzten 10 Jahre nicht berücksichtigt (§ 2325 BGB)

Nachlasswerte zu niedrig angesetzt — Wertermittlungsanspruch nutzen

Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis laufen schneller ab als gedacht

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Die Schweizer Erbrechtsrevision (in Kraft seit 1.1.2023) hat die Pflichtteile gesenkt: Nachkommen erhalten nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, Eltern gehen leer aus (Art. 471 ZGB). Maßgeblich ist das Todesdatum — auch für ältere Testamente. Wer übergangen wurde, muss selbst handeln: Herabsetzungsklage innert 1 Jahr ab Kenntnis (Art. 533 ZGB); auch Schenkungen der letzten 5 Jahre können herabgesetzt werden (Art. 527 ZGB).

Testament, Erbschein-Unterlagen oder das Schreiben des Nachlassgerichts hochladen — wir prüfen Berechtigung und Quote, listen Auskunfts- und Ergänzungsansprüche und entwerfen das Auskunfts- bzw. Zahlungsverlangen an die Erben.

Frist im Blick
1 Jahr
Art. 533 ZGB (Herabsetzungsklage)

1 Jahr ab Kenntnis der Pflichtteilsverletzung, spätestens 10 Jahre ab Eröffnung der Verfügung — die Einrede bleibt unbefristet.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Unterlagen hochladen

Testament, Eröffnungsprotokoll oder Anschreiben der Erben — auch Fotos genügen.

2

Anspruch & Quote

Wir prüfen Pflichtteilsberechtigung, berechnen die Quote und identifizieren Ergänzungsansprüche aus Schenkungen.

3

Schreiben an die Erben

Auskunftsverlangen (notarielles Nachlassverzeichnis) und bezifferte Zahlungsaufforderung mit Frist.

Was Sie bekommen
  • Unterlagen hochladenTestament, Eröffnungsprotokoll oder Anschreiben der Erben — auch Fotos genügen.
  • Anspruch & QuoteWir prüfen Pflichtteilsberechtigung, berechnen die Quote und identifizieren Ergänzungsansprüche aus Schenkungen.
  • Schreiben an die ErbenAuskunftsverlangen (notarielles Nachlassverzeichnis) und bezifferte Zahlungsaufforderung mit Frist.
Was es nicht ist
  • Keine gerichtliche Vertretung im Pflichtteilsprozess.
  • Keine steuerliche Beratung zur Erbschaftsteuer.
  • Keine Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien im Nachlass, bei Auslandsvermögen, bei verweigerter Auskunft oder drohender Verjährung: Fachanwält:in für Erbrecht. Wir vermitteln direkt.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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