Creatives · Lizenz-/Nutzungsrechtevertrag

Lizenz-/Nutzungsrechtevertrag prüfen — Buy-out, Bearbeitung, faire Vergütung

Verlag, Studio oder Kunde will Ihre Werke nutzen? Wir prüfen, ob es eine faire Lizenz oder ein Total-Ausverkauf ist.

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Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

Buy-out: Pauschale Einmalzahlung gegen sämtliche Rechte ohne weitere Beteiligung.

Bearbeitungsrecht ohne Zustimmungsvorbehalt — Werk kann beliebig verändert werden.

Sublizenz an Dritte ohne weitere Vergütung an Sie.

Verzicht auf Urhebernennung (oft AGB-widrig).

Verzicht auf Anspruch nach § 32a UrhG (Bestseller-Paragraph) — meist unwirksam, aber juristisch durchsetzen muss man.

Räumlich/zeitlich/inhaltlich unbegrenzte Lizenz für Pauschalbetrag.

Ausschließliche Lizenz, die Sie selbst nicht mehr verwerten dürfen.

Garantie der Rechtsfreiheit ohne Versicherungsschutz — Sie haften für Drittansprüche.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Lizenzverträge im kreativen Bereich (Foto, Illustration, Musik, Text, Code) entscheiden über Ihre langfristigen Einnahmen. Häufig stehen Buy-out-Klauseln, unbegrenzte Bearbeitungsrechte und Sublizenzen drin — ohne Beteiligung am späteren Erfolg. Wir prüfen das gegen § 32a UrhG.

Vertrag hochladen — wir analysieren Lizenzart, Räume, Zeit, Bearbeitungsrechte, Sublizenz, Urhebernennung und ob die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzungsumfang steht.

Frist im Blick
Vor Unterschrift

Lizenzverträge binden oft jahrzehntelang. § 32a UrhG-Ansprüche entstehen erst Jahre später.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Vertrag hochladen

PDF/DOCX, deutsch oder englisch.

2

Lizenz-Mapping

Lizenzart, Reichweite, Bearbeitung, Sublizenz, Vergütungsmodell.

3

Fairness-Check

Ist die Vergütung im Verhältnis angemessen? (§ 32, § 32a UrhG)

Was Sie bekommen
  • Vertrag hochladenPDF/DOCX, deutsch oder englisch.
  • Lizenz-MappingLizenzart, Reichweite, Bearbeitung, Sublizenz, Vergütungsmodell.
  • Fairness-CheckIst die Vergütung im Verhältnis angemessen? (§ 32, § 32a UrhG)
Was es nicht ist
  • Keine Werkbewertung (Marktwert Ihres Werks).
  • Keine Vermittlung an Verwertungsgesellschaften.
  • Keine Steuerberatung zur Lizenzeinnahme.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Buy-out über 10.000 €, internationalen Verträgen, Verlagsverträgen oder bei späterem Erfolg, der grob außer Verhältnis zur Vergütung steht (§ 32a UrhG), sollten Sie eine:n Urheberrechtler:in einschalten.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

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