Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- Anlage 1 (zu den §§ 8, 12, 16, 20 und 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
- Anlage 2 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Anlage 3 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik
- § 4 Ausbildungsplan
- Anlage 4 (zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik
- Anlage 5 (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme/zur Elektronikerin für Geräte und Systeme
- Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
- § 7 Ausbildungsberufsbild
- Anlage 7 (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen
- § 9 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 10 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 11 Ausbildungsberufsbild
- § 15 Ausbildungsberufsbild
- § 19 Ausbildungsberufsbild
- § 23 Ausbildungsberufsbild
- § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 8 Ausbildungsrahmenplan
- § 12 Ausbildungsrahmenplan
- § 13 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 14 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 16 Ausbildungsrahmenplan
- § 17 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 18 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 20 Ausbildungsrahmenplan
- § 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 24 Ausbildungsrahmenplan
- § 25 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 26 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 28 Zusatzqualifikationen
- § 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- § 31 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
- § 32 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
- § 33 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 6 Abschlussprüfung
- § 27 Bestehensregelung
- § 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- § 34 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
44 §§