Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Ziele des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundsätze
- § 5 Verbot der Benachteiligung auf Grund des Geschlechts; Entschädigung und Schadensersatz
- § 6 Personalwerbung, externe Stellenausschreibungen, Dienstpostenbekanntgabe
- § 7 Annahmeverfahren, Auswahlverfahren
- § 8 Qualifikation
- § 9 Dienstliche Benachteiligungsverbote
- § 10 Aus-, Fort- und Weiterbildung
- § 11 Dienstliche Rahmenbedingungen
- § 12 Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegebedingte Beurlaubung, Elternzeit
- § 13 Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung
- § 14 Aufrechterhaltung der Verbindung zum Beruf bei familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
- § 15 Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
- § 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
- § 17 Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen
- § 18 Zweck
- § 19 Erstellung, Inkrafttreten, Geltungszeitraum, Veröffentlichung
- § 20 Inhalt
- § 21 Zwischenbilanz
- § 22 Gleichstellungsplan für die personalbearbeitenden Stellen
- § 23 Wahl und Wahlberechtigung im Bundesministerium der Verteidigung und in den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen
- § 24 Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Streitkräfte
- § 25 Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung
- § 26 Anordnungsermächtigung zur Wahl in weiteren Dienststellen
- § 27 Wahl und Wahlberechtigung in den personalbearbeitenden Dienststellen
- § 28 Ausschluss doppelter Wahlberechtigung
- § 29 Wahlgrundsätze
- § 30 Amtszeit
- § 31 Bestellung
- § 32 Bestellung bei vorzeitigem Ausscheiden oder bei Verhinderung
- § 33 Anzahl der Stellvertreterinnen
- § 34 Bestellung einer Stellvertreterin bei Abwesenheit
- § 35 Anfechtung der Wahl
- § 36 Verordnungsermächtigung
- § 37 Aufstellung einer Dienststelle
- § 38 Auflösung und Zusammenlegung von Dienststellen
- § 39 Eingliederung einer Dienststelle
- § 40 Aufspaltung einer Dienststelle
75 §§