In einem Satz
Ab dem 2. August 2026 müssen Chatbots offenlegen, dass sie KI sind, und KI-generierte Inhalte sowie Deepfakes gekennzeichnet werden — die strengeren Hochrisiko-Pflichten dagegen kommen erst 2027.
Der Stichtag: 2. August 2026
Mit dem EU AI Act 2026 werden ab dem 2. August die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung anwendbar. Der Kern ist leicht zu merken: Wer mit einer KI kommuniziert, soll das auch wissen. Konkret bedeutet das drei Dinge:
- Chatbots und KI-Assistenten müssen sich als KI zu erkennen geben, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen maschinenlesbar als solche gekennzeichnet werden.
- Deepfakes — also täuschend echte, künstlich erzeugte Inhalte — brauchen einen klaren Hinweis auf ihre künstliche Herkunft.
Der Bußgeldrahmen ist beträchtlich: Verstöße können mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Kennzeichnungspflicht ist damit kein unverbindlicher Appell.
Was im August NICHT kommt
Hier entsteht derzeit die meiste Verwirrung. Viele erwarten, dass ab August „der ganze AI Act" gilt. Das stimmt so nicht. Die aufwendigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Annex III — etwa in Personalauswahl, Kreditvergabe oder Justiz — wurden im Rahmen des sogenannten Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
Wichtig ist die saubere Trennung: Verschoben sind nur die Hochrisiko-Anforderungen. Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 greifen unabhängig davon ab dem 2. August 2026. Wer also einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, kann sich nicht auf 2027 berufen.
Was das für Sie als Verbraucher heißt
Für Sie ändert sich vor allem eines zum Guten: Sie erfahren künftig zuverlässiger, wann Sie mit einer Maschine sprechen und wann ein Inhalt von einer KI erzeugt wurde. Das erleichtert eine gesunde Skepsis — gerade bei rechtlichen oder finanziellen Themen, bei denen eine KI-Antwort eine gute Orientierung, aber keine geprüfte Auskunft ist.
Was Sie als KMU jetzt tun sollten
Betreiben Sie eine Website mit Chatbot oder veröffentlichen Sie KI-generierte Texte oder Bilder, lohnt sich vor August ein kurzer Check:
- Kennzeichnet sich Ihr Chatbot klar als KI — sichtbar, nicht nur im Kleingedruckten?
- Sind KI-generierte Inhalte auf Ihrer Seite als solche erkennbar?
- Gibt es einen internen Verantwortlichen, der weiß, welche KI-Werkzeuge im Haus laufen?
- Ist dokumentiert, welche Anbieter und Modelle Sie einsetzen?
Diese vier Punkte sind kein vollständiges Compliance-Programm, aber ein ehrlicher Ausgangspunkt. Die genauen Begriffe — von „KI-System" bis „Deepfake" — erklären wir laufend im Glossar.
Wie SmartLegalPro schon heute arbeitet
Wir haben die Kennzeichnung nicht abgewartet, sondern von Anfang an eingebaut. In allen Flächen ist sichtbar, wo eine KI arbeitet und wo ein Mensch entscheidet. Die eingesetzten Modelle sind transparent wählbar, unsere Datenverarbeitung läuft auf EU-Hosting, und wir trainieren nicht mit Mandatsdaten. Wer es genau wissen will, findet die Details auf unserer KI-Transparenz-Seite und in der offen gelegten Subprozessoren-Liste. Auch Werkzeuge wie PII-Maskierung und PDF-Redaktion folgen demselben Prinzip: nachvollziehbar statt Blackbox.
Und die Grenze
So hilfreich ein Überblick ist — er ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Unsere KI liefert eine 60-Sekunden-Ersteinschätzung ohne Konto und nimmt Ihnen Vorarbeit ab; ob Ihre konkrete Website, Ihr Chatbot oder Ihr Produkt AI-Act-konform ist, gehört jedoch in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts. Genau dafür gibt es bei uns die 1-Klick-Übergabe an vorqualifizierte Kanzleien.



