Compliance-Workflows mit nachvollziehbarer KI-Unterstützung.
Von DSGVO-Anfragen bis Vertrags- und Lieferantenprüfung: Smart Legal Pro schafft einen klaren, auditierbaren Workflow mit Exporten und Eskalationspfad.
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- Recht nach Land
- DSGVO-konform
- Kein KI-Training
- PII-Maskierung
- Anwaltsübergabe
- Sieben Sprachen
Wer Compliance verantwortet, prüft ein neues Werkzeug zuerst auf das, was nicht stimmt. Wo liegen die Daten, wer kann sie sehen, wie lange bleiben sie, und was passiert, wenn jemand Auskunft verlangt oder die Löschung fordert.
Diese Seite beantwortet das, ohne zu werben. Anwendung und Datenbank liegen in der EU, die Übertragung ist verschlüsselt, jede Tabelle ist zeilenweise zugriffsbeschränkt, personenbezogene Angaben werden vor dem Weg zum KI-Anbieter maskiert, und Inhalte werden nicht zum Training von Modellen verwendet. Jede dieser Aussagen steht ausformuliert in einem echten Rechtstext, auf den wir unten verlinken.
Ebenso wichtig ist, was wir nicht behaupten. Es gibt keine ISO- oder SOC-2-Zertifizierung, keinen Zwei-Faktor-Login für Endnutzer und keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf Dokumentebene. Das steht weiter unten ausdrücklich — damit Sie es in der Prüfung nicht selbst herausfinden müssen.
Was im Betrieb dafür da ist
Vier Bausteine, die den Unterschied zwischen einem KI-Chat und einem prüfbaren Arbeitsablauf ausmachen.
DSGVO- und Vertragskontext in einem Raum
Dokumente, Rechtsfragen und Folgekommunikation bleiben zusammen statt in Tool-Silos.
Retests bei neuen Fakten
Neue Informationen können nachvollziehbar eingearbeitet und neu bewertet werden.
Auditierbare Exporte
Ergebnisse als strukturierte Nachweise für interne Freigaben und externe Prüfungen.
Sicherheits- und Rollenmodell
EU-Hosting, RLS, PII-Masking und klare Verantwortungsgrenzen für den produktiven Einsatz.
- Rechtsfragen ohne Dokument
- Chat mit Folgefragen zum Anliegen
- Analyse, Exporte, Anwalts-Handover
- Schreib-Assistent & Vorlagen
Wir versprechen keine Zertifizierungen, die wir nicht haben.
Auskunft und Löschung als Funktion, nicht als Postfach-Prozess
Die Selbstauskunft nach Art. 15 und 20 DSGVO läuft im Konto selbst: eine strukturierte Datei über alle Bereiche hinweg, ohne Ticket und ohne Wartezeit. Sollte ein Bereich nicht vollständig ausgelesen werden können, wird das in der Datei ausgewiesen statt stillschweigend weggelassen. Die Löschung des Kontos ist ebenfalls selbst auslösbar — mit einer Frist, innerhalb derer sie zurückgenommen werden kann.
- Profil, Dokumente, Analysen, Schreiben und Chats in einer strukturierten Datei
- Credits- und Zahlungsvorgänge als Nachweis der Vertragsbeziehung
- Protokolleinträge zum eigenen Konto
- Ausdrücklicher Hinweis, falls ein Bereich unvollständig ausgelesen wurde
Grenzen
Was wir nicht behaupten
Vier Punkte, die in einer Sicherheitsprüfung erfahrungsgemäß zuerst gefragt werden — und bei denen die Antwort Nein lautet.
Keine ISO-27001- oder SOC-2-Zertifizierung
Die Plattform ist nicht zertifiziert und führt kein Testat. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind im Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben und dort nachprüfbar — ein Zertifikat ersetzt das nicht und wird von uns auch nicht behauptet.
Kein Zwei-Faktor-Login für Endnutzer
Eine zweite Anmeldestufe existiert derzeit ausschließlich für Plattform-Administratoren, nicht für reguläre Konten. Wenn das für Ihre Freigabe erforderlich ist, ist das heute ein Ausschlusskriterium — und Sie sollten es vor der Einführung wissen, nicht danach.
Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf Dokumentebene
Daten sind bei der Übertragung und im Speicher verschlüsselt, und der Zugriff ist zeilenweise beschränkt. Eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der auch der Betreiber technisch nichts lesen könnte, gibt es nicht.
Keine Verfügbarkeitszusage in Prozent
Wir nennen kein bindendes SLA. Unsere AGB nennen ein unverbindliches Verfügbarkeits-„Ziel“ von 99,0 % im Jahresmittel als Best-Effort-Angabe (kein Anspruch, keine Vertragsstrafe) — Wiederanlauf- und Datenverlustziele sowie die Aufbewahrung von Sicherungskopien sind im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt; eine darüber hinausgehende, bindende Verfügbarkeitsgarantie sagen wir nicht zu.
Aufbewahrung und Löschung
Die Fristen, die in der Datenschutzerklärung stehen — hier nur zusammengezogen, damit Sie sie nicht suchen müssen.
- Aufbewahrung der Protokolleinträge
- 12 Monate
- Nachzulesen in der Datenschutzerklärung, Abschnitt zur Aufbewahrung.
- Server- und Sicherheitslogs, IP gekürzt
- 14 Tage
- Nachzulesen in der Datenschutzerklärung, Abschnitt zur Aufbewahrung.
- Frist bis zur endgültigen Konto-Löschung
- 30 Tage
- Innerhalb der Frist zurücknehmbar. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdaten bleiben unberührt.
Häufige Fragen aus der Sicherheitsprüfung
Die Belege im Original
Alles davon ist ohne Anmeldung einsehbar — bewusst vor der Entscheidung, nicht danach.

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Lexi zeigt Ihnen den schnellsten Weg: erst strukturierte Einordnung, dann bei Bedarf saubere Übergabe an verifizierte Anwält:innen.
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