In einem Satz
Der Faktengraph erkennt jetzt, dass „Max Mustermann", „M. Mustermann" und „Herr Mustermann" dieselbe Person sein könnten — und macht daraus ausdrücklich einen Vorschlag, über den Sie entscheiden, statt einer Zusammenführung, die einfach geschieht.
Drei Knoten für einen Menschen
Die Faktenerfassung arbeitet dokumentweise, und Dokumente sind unterschiedlich sorgfältig. Der Schriftsatz nennt „Max Mustermann", die Anlage dazu „M. Mustermann", das Protokoll „Herr Mustermann". Bis vor Kurzem waren das drei getrennte Knoten im Beziehungsgraphen der Akte. Die einzige Dublettenerkennung griff bei buchstabengleichen Werten — und damit hier nicht.
In einer kleinen Akte ist das kosmetisch. In einer großen ist es teuer: Das Kontextfenster füllt sich mit Schreibvarianten derselben Person, und Verknüpfungen zeigen auf verschiedene Dubletten desselben Menschen. Genau die Verdichtung, für die ein Faktengraph gebaut wird, geht verloren.
Drei Signale, ein Vorschlag
Ein Vorschlag entsteht, wenn eines von drei unabhängigen Signalen anschlägt:
- Abkürzung — gleicher Nachname bei abgekürztem Vornamen.
- Enthaltensein — der eine Name steckt vollständig im anderen, ab einer Länge von sechs Zeichen.
- Schreibweise — sehr ähnliche Schreibung, gemessen als Trigramm-Ähnlichkeit ab 0,45.
Gemeinsame Nachbarn im Graphen — zwei Namen, die an derselben Frist oder demselben Vertrag hängen — erzeugen dagegen nie einen Treffer. Sie heben nur den Rang eines Vorschlags, der ohnehin schon aus einem der drei Signale entstanden ist. Zwei Menschen können denselben Vertrag unterschrieben haben, ohne dieselbe Person zu sein.
Nur Personen und Organisationen
Die Funktion sieht sich ausschließlich Personen- und Organisationsnamen an. Für Geldbeträge, Daten und Klauseln ist sie bewusst abgeschaltet. Die Begründung steht so im Code: Bei Geld, Daten und Klauseln bedeutet Ähnlichkeit gerade nicht Identität — 12.500 Euro und 12.600 Euro sind sehr ähnlich und garantiert verschieden. Eine Ähnlichkeitssuche, die das nicht unterscheidet, produziert in einer Forderungsaufstellung zuverlässig Unsinn.
Sie entscheiden nicht nur ob, sondern wie die Person künftig heißt
Ein einzelner Knopf „Zusammenführen" wäre der naheliegende Entwurf gewesen — und der falsche. Er hätte stillschweigend mitentschieden, unter welcher Schreibweise die Person in der Akte künftig geführt wird. Stattdessen stehen beide Fassungen nebeneinander, und Sie wählen: „Linke Schreibweise behalten" oder „Rechte Schreibweise behalten". Die Richtung ist Teil der Entscheidung, nicht ihr Nebenprodukt.
Vorschläge, keine Automatik
Über der Liste steht: Vorschläge, keine Automatik. Zwei ähnliche Namen können auch zwei verschiedene Personen sein. Vater und Sohn, eine Gesellschaft und ihr gleichnamiger Geschäftsführer — die Fälle sind nicht exotisch. Eine falsche Zusammenführung ist im juristischen Kontext teurer als eine übersehene Dublette, weil sie sich als saubere Datenlage tarnt.
Die Karte „Wissensstand dieser Akte"
Daneben steht eine neue Übersicht, die zeigt, wie weit eine Akte erschlossen ist — unter anderem, wie viele Dokumente noch gar keine Fakten beigetragen haben. Bemerkenswert ist dabei eine Auslassung: Dokumente, die Sie von der KI-Nutzung ausgeschlossen haben, werden hier ausdrücklich nicht mitgezählt. Sie sollen nie gelesen werden; sie als Lücke zu melden, wäre eine stille Falschmeldung. Sie werden stattdessen getrennt ausgewiesen, damit die Akte nicht vollständiger aussieht, als sie ist.
Was die Funktion nicht tut
Sie führt nichts von selbst zusammen, auch nicht bei hoher Ähnlichkeit. Sie erkennt keine Identität über Kategoriegrenzen hinweg. Und sie beantwortet keine Rechtsfrage: Ob zwei Bezeichnungen dieselbe Partei meinen — etwa bei Umfirmierung, Rechtsnachfolge oder Verwechslungsgefahr im Rubrum — ist eine Bewertung, die die Akte führen muss, nicht der Graph. Der Vorschlag zeigt Ihnen die Stelle, an der diese Frage gestellt gehört.
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