Zum Hauptinhalt springen

§ 08 · Für Anwält:innen

Fristenrechner für Österreich: § 902 ABGB, § 126 ZPO und die Gerichtsferien nach § 222 ZPO

Die Fristberechnung nach österreichischem Zivilprozessrecht folgt eigenen Regeln — inklusive der Hemmung von Rechtsmittel-Notfristen während der Sommer- und Weihnachtsgerichtsferien. Unser Fristenrechner rechnet das jetzt eigenständig, unabhängig von der deutschen Berechnung.

4 minFür Anwält:innen
Symbolbild für den österreichischen Fristenrechner: eine stilisierte Sanduhr, verschmolzen mit einer Waage, vor dunklem Grün-Oxblood-Hintergrund

Österreichisches Fristenrecht ist kein Abklatsch des deutschen

Wer aus der deutschen Praxis kommt, könnte annehmen, §§ 187/188 BGB und ihr österreichisches Gegenstück rechnen gleich. Im Kern stimmt das — § 902 ABGB zählt den Ereignistag bei Tagesfristen ebenfalls nicht mit, und das Fristende bei Wochen-/Monatsfristen fällt auf den entsprechend benannten oder gezählten Tag. Doch an zwei entscheidenden Stellen weicht Österreich ab, und genau dort haben wir unseren Fristenrechner eigenständig nachgebaut — nicht als Variante der deutschen Formel, sondern als eigenes, gegen die österreichischen Quellen geprüftes Modul.

Der Karfreitag zählt — obwohl er kein Feiertag mehr ist

Seit der Aufhebung seines konfessionellen Sonderstatus 2019 ist der Karfreitag in Österreich kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag mehr. Für die gerichtliche Fristberechnung gilt trotzdem: § 126 ZPO nennt ihn ausdrücklich als eigenen Tag, an dem eine Frist nicht enden darf — fällt das Fristende auf einen Karfreitag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag, genau wie bei Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag. Ein Detail, das in einer rein aus dem Feiertagskalender abgeleiteten Berechnung leicht übersehen wird.

Gerichtsferien, die Deutschland abgeschafft hat

Der größte Unterschied: Deutschland hat die Gerichtsferien im Zivilprozess vollständig abgeschafft. Österreich hat sie mit der Reform 2011 zwar stark eingeschränkt, aber für einen wichtigen Fall behalten — § 222 ZPO hemmt Rechtsmittel-Notfristen (Berufung, Revision, Rekurs, Revisionsrekurs) zwischen dem 15. Juli und dem 17. August sowie zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Jänner. Wer diese Hemmung übersieht, kann eine Frist errechnen, die Wochen zu früh endet.

Ehrlich über die Grenzen

§ 222 ZPO kennt mehrere Ausnahmen von dieser Hemmung — etwa bei Versäumungs- oder Anerkenntnisurteilen. Diese Ausnahmeliste ist nicht abschließend im Rechner hinterlegt, weil sie vom konkreten Verfahren abhängt und sich nicht zuverlässig automatisch erkennen lässt. Deshalb wendet der Rechner die Hemmung nur an, wenn Sie ausdrücklich bestätigen, dass es sich um eine gewöhnliche Rechtsmittel-Notfrist handelt — und weist im Ergebnis stets auf die möglichen Ausnahmen hin. Lieber ein Hinweis zu viel als eine stillschweigend falsche Frist.

Wo Sie ihn finden

Der Rechner rechnet direkt aus einer Akte heraus (Fristbeginn ist bereits hinterlegt) und steht auch dem KI-Assistenten als Werkzeug zur Verfügung, wenn Sie ihn nach einer österreichischen Frist fragen — genau wie beim RVG-/GKG-Rechner rechnet dabei nicht das Sprachmodell selbst, sondern dasselbe geprüfte Modul.

Für Anwält:innen: /fuer-anwaelte · Verifizierung starten: /lawyer/onboarding

Lexi, digitale Rechts-Assistenz

Bereit, Ihr Anliegen zu klären?

{n} Credits gratis. Keine Kreditkarte erforderlich. In 2 Minuten startklar.

Jetzt kostenlos starten

Keine Kreditkarte erforderlich · DSGVO-konform · Kostenlos starten

Kostenlos starten
Keine Kreditkarte
Jetzt starten