In einem Satz
Ein Bauunternehmer hat uns geschrieben, dass er sich ein eigenes System gebaut hat, weil unsere Plattform immer nur ein Dokument auf einmal verstand — daraus ist die Gesamtprüfung entstanden, dazu vier neue Fallbeispiele aus dem Baurecht und ein kostenloser Formcheck für Ihr eigenes Angebot.
Die E-Mail, die den Anstoß gab
Unser erster zahlender Kunde betreibt ein Massivhausunternehmen. Sein Anliegen war ein Streit mit einem Subunternehmer, der nicht fertig wurde — ein Fall mit vielen Dokumenten: Vertrag, Nachträgen, Schriftverkehr, Rechnungen. Seine Rückmeldung: Die Auswertung reichte ihm nicht, weil unsere Plattform pro Analyse nur ein einzelnes Dokument oder eine kleine Handvoll verarbeitete — er hatte sich deshalb selbst ein System gebaut, um seine Unterlagen im Zusammenhang zu sehen.
Das war kein gewöhnlicher Feature-Wunsch. Es war ein Beleg dafür, wie ernst er das Problem nahm, und ein Hinweis darauf, dass unsere Auswertung genau dort endete, wo ein echter Vorgang erst beginnt: bei mehreren Dokumenten, die zusammen eine Geschichte erzählen.
Was daraus wurde: die Gesamtprüfung
Wer welches Dokument verfasst hat, was sich widerspricht und was aufeinander aufbaut — das ließ sich aus den einzelnen Dokumenten bereits ableiten, wurde aber nie als eigenständiges Angebot zusammengeführt. Die Gesamtprüfung wertet jetzt mehrere hochgeladene Dokumente gemeinsam aus: eine Chronologie der Ereignisse, ein Beziehungsgraph der Beteiligten und eine Beweisübersicht, in der jede Aussage auf die Fundstelle im Original zeigt.
Der Preis — 150 bis 600 Credits, je nach Umfang der Akte — steht immer vor dem Start, nie danach. Ein bereits erstellter Bericht bleibt vollständig lesbar, auch wenn später weitere Dokumente hinzukommen.
Vier neue Fallbeispiele aus dem Baurecht
Der konkrete Fall unseres Kunden hatte bislang keine eigene Abdeckung: Ersatzvornahme, wenn ein Subunternehmer nicht liefert, ist ein eigenständiges Thema. Vier neue Fallbeispiele schließen diese Lücke:
- Subunternehmer wird nicht fertig — Ersatzvornahme nach §§ 636, 637, 280, 281 BGB bzw. VOB/B, wenn eine Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist.
- Bestrittener Nachtrag — wenn Auftraggeber und Auftragnehmer über die Vergütung einer Zusatzleistung streiten.
- Mängel bei der Abnahme — wenn ein Handwerker Mängel bestreitet oder die Abnahme verweigert wird.
- Abgelehnter Bauantrag — was ein Widerspruch dagegen bedeutet und welche Fristen dabei laufen.
Dazu eine Vorlage für den Subunternehmervertrag und ein automatischer Formcheck für Ihr eigenes Angebot samt AGB, bevor Sie es verschicken — geprüft werden offene Platzhalter, eine fehlende Unterschrift, ein fehlendes Datum und vergessene Anlagenverweise, deterministisch und ohne zusätzliche Kosten.
Was das nicht ersetzt
Der Formcheck prüft die Form, nicht den Inhalt — er sagt nichts darüber, ob eine Klausel wirksam ist oder ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt erforderlich wäre. Und die Gesamtprüfung ist eine Auswertung, kein Rechtsrat: Sie ordnet ein, was in den Dokumenten steht, entscheidet aber keinen Streit. Bei einem größeren Streitwert, einer bestrittenen Ersatzvornahme oder wenn die Gegenseite eigene Ansprüche geltend macht, gehört der Fall anwaltlich geprüft.
→ Gesamtprüfung im Hilfe-Center · Für Bauunternehmen · Subunternehmer wird nicht fertig · Bestrittener Nachtrag zur Vergütung






