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Basiszinssatz

Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli bekannt gibt — auf ihm bauen die Verzugszinsen auf.

Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli um die Prozentpunkte, um die sich der Zinssatz der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank seit der letzten Anpassung verändert hat (§ 247 BGB); er kann auch negativ sein. Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, sonst bei Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB).

¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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